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Steuerpflicht nach Aktiensplit

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 09.07.2015

Wer kann mir sagen, in welcher Weise Aktien, die vor 2009 gekauft wurden und z. B. 2014 im Rahmen eines Splits verdoppelt wurden, steuerlich behandelt werden ?

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
Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo @Tini,


in der von Ihnen genannten Konstellation werden die neuen Stücke grundsätzlich steuerneutral eingebucht. Es wäre allerdings fahrlässig, eine pauschale Aussage zu treffen da es in Vergangenheit auch Fälle (z.B. Google) gab, bei denen nicht die Aktien der selben Klasse zugeteilt wurden und die Kapitalveränderung somit steuerpflichtig war.


Es ist daher ratsam, in Einzelfällen auf Ihre Kundenbetreuung zuzugehen. Ich bitte dabei zu berücksichtigen, dass die Consorsbank nicht steuerlich beratend tätig sein darf.


Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator

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