Liebe Community-Mitglieder, an dieser Stelle möchten wir versuchen, eventuell noch offene Fragen zum Thema „Spin-off der Paypal-Aktie“ zu beantworten und Hintergründe zur Abwicklung des Spin-offs bei der Consorsbank zu erläutern.
Die Verbuchung der Aktien in die Kundendepots der Consorsbank erfolgt grundsätzlich erst, nachdem die Stücke von der Lagerstelle geliefert wurden. Als Verwahr- und Clearinggesellschaft der Consorsbank fungiert die Clearstream Banking S.A., die unterschiedliche Formen der Stückverwahrung nutzt. Die Umlagerung bzw. Einbuchung der Stücke in die Kundendepots seitens Clearstream kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Auf diesen Prozess hat die Consorsbank keinen Einfluss.
Am 22. Juli gegen 19.30 Uhr erhielt die Consorsbank die Stücke von der Lagerstelle, sodass am Folgetag mit der maschinellen Einbuchung in die Kundendepots begonnen wurde. Diese Einbuchung war gegen 13.00 Uhr vollständig abgeschlossen.
Die Consorsbank geht grundsätzlich nicht in Vorleistung, wenn Stücke noch nicht von der Lagerstelle geliefert wurden. Nach unserer Einschätzung würden wir uns mit einem anderen Vorgehen hier auch rechtlich mindestens in einer Grauzone bewegen. Uns ist bekannt, dass andere Banken anscheinend in Vorleistung gehen oder die Stücke im Depot zwar schon anzeigen aber für einen Handel sperren. Bei der zweiten Variante ist ein frühzeitiger Verkauf ebenfalls nicht möglich, bei einer "echten Vorleistung" besteht ein sehr hohes Risiko, sowohl für die Bank, als auch besonders für den Kunden: Verkäufe wären dann nämlich ungedeckte Leerverkäufe mit der Folge, dass mehr Stücke im Umlauf sind, als tatsächlich vorhanden. Das vorhandene Risiko einer Stornierung der Kapitalmaßnahme ist aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt zu hoch, um einen Short-Handel zu ermöglichen. Dadurch entstünden ungedeckte Leerverkäufe, die gesetzlich nicht zugelassen sind.
Zur steuerlichen Behandlung und der entsprechenden Information:
Die Consorsbank wurde am Freitag, 17. Juli 2015 von der dafür zuständigen Stelle, dem WM Datenservice, darüber vollständig informiert, dass es sich bei der geplanten Kapitalmaßnahme der Ebay Inc. – der Abspaltung der Paypal-Aktien - um eine steuerwirksame Sachausschüttung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG an die Anteilseigner handelte. Für den Gegenwert (zum Zeitpunkt der Einbuchung mit Kurswert 36 EUR pro Aktie) der eingebuchten Stücke wurde somit automatisch Kapitalertragssteuer berechnet und abgeführt.
Da dieser Spin-off als obligatorische Maßnahme seitens der Ebay Inc. gilt, haben die Anteilseigner kein Wahl- bzw. Bezugsrecht. Für den geplanten Spin-off wurden Aktien aus der WKN 916529 (Ebay Inc.) in die WKN A14R7U (Paypal) im Verhältnis 1:1 ausgegeben. Aufgrund der kurzfristigen Mitteilung seitens WM Datenservice über die Klassifizierung des Spin-offs als steuerpflichtige Sachausschüttung und der Tatsache, dass der Anteilseigner kein Wahlrecht hat, hat die Consorsbank nicht zusätzlich über die Kapitalmaßnahme informiert. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist dieses Vorgehen bei vergleichbaren Kapitalmaßnahmen leider die Regel.
Wir hoffen, den Vorgang noch einmal transparent erläutert zu haben und bitten um Ihr Verständnis für das beschriebene Vorgehen.
Michael Herbst Community Manager
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