Hallo @Collinz, ohne zu wissen um welche Beträge es sich handelt, würde ich mal folgendes sagen: wenn der Kredit tatsächlich zinslos gewährt wurde, müssen keine Kapitalerträge beim Finanzamt angemeldet werden, d.h. es ist nicht zu versteuern. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass das Finanzamt das überhaupt mitbekommt. Einblick in die Kontobewegungen einer Privatperson erhält das Finanzamt nicht automatisch, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Privatinsolvenz oder vollstreckbare Titel seitens Amtsträgern). Wenn das nicht gegen ist, wird da meiner Meinung nach nichts passieren. Einblick in die Kontobwegungen kann auch das Sozialamt bzw. das Jobcenter verlangen, wenn man Sozialleistungen in Anspruch nimmt und das Amt dann zusätzliche Einnahmen vermutet (vor allem, wenn sie regelmäßig fließen). Dies führt dann jedoch zu einer Reduzierung der Sozialleistungen (und bei Vorsatz ggfs. einen Verstoß gegen das Sozalgesetz). Aber das hat dann mit dem Finanzamt nichts zu tun. Sollte dennoch das Finanzamt hiervon Kenntnis erhalten, liegt allerdings die Beweispflicht, dass der Darlehnsrückzahlungen zinlos sind, beim Kontoinhaber (da standardmäßig davon auszugehen ist, das Darlehn mit Zins zurückzuzahlen sind). Und an dieser Stelle muß ich leider widersprechen: mündliche Verträge unter Privatleuten sind so gut wie nichtig (da müßte man schon eine grosse Reihe an glaubwürdigen Zeugen herbeischaffen). Mündliche, gesetzlich anerkannte Verträge gibt es nur unter Kaufleuten, d.h. Geschäftsführen, Prokuristen und allen Personen, die im HGB als Kaufleute definiert sind. Sollte das Finanzamt daher Wind davon bekommen, empfehle ich, nachträglich einen formlosen Kreditvertrag anzufertigen und zu unterschreiben (zurückdatiert), der die Zinslosigkeit des Darlehns dokumentiert. viele Grüße JB4711
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