Hallo @stupidgame,
ein interessantes Thema welches Sie hier ansprechen. Da diese Frage sicher viele Kunden interessiert danke ich für die Gelegenheit den Sachverhalt hier darzustellen.
Die Sicherung Ihrer Einlagen ist ein zweistufiges Verfahren. Im Falle eines Schadens greift zunächst die gesetzliche Einlagensicherung der Republik Frankreich. Abgesichert sind Konten in Euro und Währungen der EU Staaten bis €100.000. Das heißt Beispielsweise das ein Konto in GBP abgedeckt ist, ein Konto in CHF nicht.
Sollte der dem Kunden entstandene Schaden €100.000 übersteigen. (Achtung hier liegt die klare Betonung auf Euro !) greift die zweite Stufe, der Einlagensicherungsfonds der Banken in Deutschland, der aktuell 180 Institute umfasst. Aus diesem Fond werden Schäden erstattet die €100.000 überschreiten. Auch die Guthaben von Fremdwährungskonten.
Das kann zum Beispiel wie folgt aussehen.
Beispiel 1. Guthaben auf dem Tagesgeld: €50.000. Fremdwährungskonto in USD 110.000. Ihr Guthaben in Euro ist abgedeckt, die USD nicht. Handelte es sich um GBP und nicht um USD ist die Abdeckung gegeben.
Beispiel 2. Guthaben auf dem Tagesgeld : €110.000. Fremdwährungskonto in USD 50.000. Ihr Guthaben in Euro ist bis €100.000 durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt.
Dann greift (Bei Schäden über 100.000 Euro) der Einlagensicherungsfond. Der im Unterschied zur Gesetzlichen Regelung auch Fremdwährungen in z.B USD abdeckt. In diesem Beispiel ist das volle Guthaben, unabhängig von der Währung abgedeckt.
Zum nachlesen bitte diesen Link nutzen.
https://wissen.consorsbank.de/t5/Konten/Unterliegt-mein-Fremdw%C3%A4hrungsguthaben-der-Einlagensicherung/ta-p/149
Wir hoffen, dass wir zur Klärung Ihrer Frage beitragen konnten. Sollten sich dennoch weiterführende Frage ergeben sollten steht Ihnen Ihr Betreuungsteam gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
CB_Kai
... Mehr anzeigen