Hallo @Euphorion,
gemäß Preisvezeichnis:
"Bezugs- und Teilrechtehandel, Bezüge, Spitzenausgleich -> 1% vom Ordervolumen, mind. 2,50 EUR zzgl. fremder Spesen, höchstens 69 EUR".
Das bedeuted, dass die Gebühr beim Kauf der Bezugsrechte fällig wird - ebenso wie beim späteren Verkauf. Beziehen Sie neuen Aktien, wird die Gebühr neben dem Aktienpreis ebenfalls fällig.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Beste Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
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