Hallo liebe Community-Mitglieder,
vielen Dank für Ihre Beiträge!
Ich habe diese an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet und folgende Informationen erhalten:
Vertriebsfolgeprovisionen sind Anteile an der Verwaltungsvergütung von Fonds, der von der Fondsgesellschaft an die depotführende Bank als Bestandsprovision fließt. Diese werden auch als "Kickbacks" bezeichnet. Im Rahmen der Honorarberatung erstattet Ihnen die Consorsbank sämtliche erhaltene Provisionen - sowohl Ausgabegebühren als auch Vertriebsfolgeprovisionen. Die Erstattung dieser Kosten wirkt gewinnerhöhend für den Kunden, daher muss dies steuerlich wie ein Kursgewinn behandelt werden.
Solche Gutschriften sind abgeltungssteuerpflichtig. Zur Erklärung: bei einem Kunden ohne Honorarberatung wirkt die Zahlung von Ausgabegebühren und der Abzug von Verwaltungsvergütungen im Fonds gewinnmindernd, er versteuert also bei Verkauf des Fonds "nach Kosten". Ein Honorarberatungskunde hat keine Kosten für Erwerb und Vertriebsfolge, deshalb erwirtschaftet er auch höhere Gewinne und muss daher mehr versteuern.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Viele Grüße aus Nürnberg
Diana Community Moderator
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