Wenn ich das richtig verstanden habe (Aktikel der Börse Online), kann man die eingebuchten Aktien eh erst ab heute handeln. Wer die wirklich schon handeln wollte, konnte das seit dem 06.07. direkt in den USA. Was die Steuern betrifft, da hat ein Broker keinen Einfluss. Er richtet sich nach den Informationen der Spezialisten. Im Artikel steht: "Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie im Zeitpunkt der Einbuchung." Man hat auch die Möglichkeit Einspruch gegeb den Bescheid zu erheben. Es ist zwas doof, dass das Steuerrecht das so sieht, aber mir persönlich ist es lieber wenn ich jetzt die Steuern zahle und mir diese zurückholen kann. Stellt sich später heraus, dass keine Steuern abgezogen wurden, können je nachdem wie lange das ganze zurückliegt noch Verzugszinsen zur zu zahlenden Steuer dazukommen. Grüße immermalanders
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