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Wertpapierkauf nur mit gedecktem Verrechnungskonto?

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Aufsteiger
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Hallo,

ich habe bereits ein Deopt und bespare einen ETF.  Mein Girokonto habe ich 

noch bei meiner gewöhnlichen Hausbank. Die Beträge werden also von meinem gewöhnlichben Hausbank-Konto abgebucht und auf das Verrechnungskonto bei der Consorsbank überwiesen, um den ETF zu besparen. Die Einzugsermächtigung habe ich ja so hinterlegt. Soweit so gut.

Aber ich frage mich warum dieses Prinzip nicht beim Aktienkauf so läuft?

Es kommt dann die Meldung "keine ausreichende Deckung". Also anscheinend weil ich beim Verrechnungskonto eben noch kaum Geld drauf habe.  Oder übersehe ich da was? Warum kann ich nicht das notwendige Geld zum Aktienkauf auch direkt von meinem Girokonto von meiner Hausbank abbuchen lassen, um die Aktien zu kaufen, die dann in mein Consorsbank-Depot kommen? Eben wie beim ETF-Sparplan eine Einzugsermächtigung hinterlegen...

Muss ich also erst selbst genug Geld von meinem Hausbank-Kontau auf mein Verrechnungskonto bei Consors transferieren und dann erst kann ich die Order ausführen? Bin wirklich ein Anfänger. 

10 Antworten 10

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Die Frage wird dir konkret nur ein Moderator oder der Kundenservice beantworten können.

Ich denke, der Unterschied wird im SEPA-Mandat für den Sparplan (= regelmäßiger immer gleich hoher Einzug) und dem "Einmalkauf" (Betrag steht erst nach dem Kauf fest) der Aktien liegen. Das SEPA-Mandat für den Sparplan hat eine individuelle Mandatsreferenz und eine feste Höhe. Ein Einmalkauf nicht. Es müsste dann vermutlich für jeden Aktienkauf ein individuelles Mandat geben?!?!

Das Verrechnungskonto heißt offensichtlich nicht umsonst so.


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Hallo @Neuling1,

gerne möchte ich mich auch nochmal klärend einschalten.

Die Antwort von @maultasch ist soweit korrekt. Für einen Aktienkauf muss ausreichende Deckung auf dem dazugehörigen Verrechnungskonto vorhanden sein.
Der Einzug wie bei Ihrem Sparplan ist nicht möglich.

Mit besten Grüßen und schönes Wochenende

CB_Andy
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
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Bin neu bei der Consorsbank. Verstehe ich das richtig? Selbst wenn man sein normales Girokonto seiner "Hausbank" als Referenzkonto bei der Consorsbank hinterlegt, ist es trotzdem immer nötig, dass das Verrechnungskonto bspw. zur Überweisung auf einen Sparplan benutzt wird, sodass man bei diesem Verrechnungskonto für eine ausreichende Deckung sorgen sollte? Möglich wäre hier ja m.E. nach, dass man einfach von seinem Girokonto seiner "Hausbank" einen Dauerautrag eben auf dieses Verrechnungskonto einrichtet.

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Das kannst du machen wie du möchtest. Du kannst im Sparplan als Einzugskonto dein Hausbankgiro angeben (entweder ist es hinter der grünen Schaltfläche schon hinterlegt oder du legts es dort bei Konto-IBAN neu an) . Da wird das Geld eingezogen, kommt (automatisch) auf das Verrechnungskonto und wird von da aus angelegt. Geht aber nur bis, ich meine, 2000 Euro insgesamt für alle Einzüge, also alle deine Sparpläne.

Bei höheren Beträgen ist ein Guthaben auf dem Verrechnungskonto die Voraussetzung.


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@Neuling1  hat geschrieben:

[...]Muss ich also erst selbst genug Geld von meinem Hausbank-Kontau auf mein Verrechnungskonto bei Consors transferieren und dann erst kann ich die Order ausführen? Bin wirklich ein Anfänger. [...]

Zu allererst: Auch ich war einmal ein Anfänger, aber du glaubst nicht was aus mir inzwischen geworden ist...Mann (zwinkernd) Gibs also ja nicht auf!

Jetzt zum Verrechnungskonto, auch Cashkonto genannt. Beim Eröffnen eines Depots wird bei allen Brokern ein Kontoverbund aus Verrechnungskonto und Depot angelegt. Das Verrechnungskonto enthält das Geld mit dem die Wertpapiere im Depot bezahlt wurden oder noch werden. Ist auf dem Verrechnungskonto kein oder nicht genug Geld/Kredit, so wird der versuchte Kauf nicht oder nur mit Voraussetzungen durchgeführt. Dieses Prinzip reicht weit in die Vergangenheit.

Bei einem Sparplan auf ETFs hat man die Möglichkeit zugelassen, Geld auch aus anderen Quellen einzusetzen. Vielleicht, weil es bei einem Sparplan um viel kleinere Beträge geht als bei sonsigen Wertpapierkäufe. Ich weiss es nicht.

 

Also, um deine Frage konkret zu beantworten: Ja, vor dem Kauf muss du Geld auf das Verrechnungskonto überweisen. Und so mache ich es auch, schon immer.

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@vibou   Das Geld muss auf dem Verrechnungskonto sein. Es muss aber nicht zwingend vom Hausgiro auf das Verrechnungskonto überwiesen werden oder ein Dauerauftrag vom Hausgiro aus das Verrechnungskonto eingerichtet werden.

Bei der Anlage des Sparplans kann auch ein externes Konto = Hausgiro als Einzugskonto hinterlegt werden. Dann zieht quasi Consors die Sparrate direkt beim Hausgiro ein und bucht es auf das Verrechungskonto.

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Bin auch Neuling.

Was sagt denn der maximale Verfügungsrahmen aus? Kann bei einem evtl. Kauf das Verrechnungskonto um diesen maximalen Verfügungsrahmen überzogen werden? So dass nicht die volle Summe schon auf dem Verrechnungskonto bereit liegen muss?

Herzlichen Dank

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@Ikeja Ja so ist es. Der maximale Verfügungsrahmen ist der Wert, den du verwenden kannst. Sollte das Verrechnungskonto dadurch ins Minus gehen, sind die Zinsen für Überziehung (>15%) fällig. Die CB wird dich dann anschreiben, dass du diesen Fehlbetrag schnellstmöglich ausgleichen solltest.

 

Ich weiß allerdings nicht ob dieser Betrag auch zum überziehen möglich wäre, wenn man einen Lombardkredit besitzt.

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 28.05.2020

Hallo zusammen, 

 

gibt es eine Möglichkeit, die Möglichkeit zur Überziehung ganz zu deaktivieren? 
Ich habe etwa 50 Sparpläne und möchte ungerne, wenn ich mal einen Monat pausieren möchte, alle Sparpläne anpassen. Daher die Idee, das Verrechnungskonto leer zu lassen, sodass die Orders nicht ausgeführt werden können. 

Oder gibt es eine Möglichkeit, alle Order einen Monat zu pausieren?

 

Beste Grüße

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