Hallo,
kann mir jemand sagen, warum meine alten Verluste nicht im Verlustverrechnungstopf 2017 erscheinen? Normalerweise müssten diese doch aus dem alten Jahr übernommen werden. Dann habe ich letztes Jahr leider eine Verlustbescheinigung beantragt. Gibt es eine Möglichkeit, diese Verluste wieder in den Verlustverrechnungstopf zu bringen?
Gelöst! Zur Lösung springen
Der Freistellungsauftrag hat nichts mit der Verlustbescheinigung zu tun.
Könnte es sein, dass Du die Verlustbescheinigung für 2015 erst nach dem 15.12.2015 beantragt hast? Wenn ja, war das zu spät und es wird eine Bescheinigung für 2016 ausgestellt.
Ich habe weder einen Freistellungsauftrag, wobei das ja überhaupt nichts mit dem Verlustvortrag zu tun hat, noch habe ich eine Verlustbescheinigung beantragt...ich bin davon ausgegangen, dass die Verluste nach 2017 weiter vorgetragen werden...so ist das ja auch steuerrechtlich das normale Verfahren! Nicht so bei consors...😡
Sorry, ich meinte die Nichtveranlagungsbescheinigung. Der Freistellungsauftrag hat damit nichts zu tun ^^.
Hallo,
ich habe nicht verrechnete Erträge, sowie nicht verrechnete Verluste für 2017 im Verrechnungstopf. Mein Sparerfreibetrag ist somit ausgeschöpft. Werden diese nicht automatisch miteinander verrechnet? So kenne ich es zumindest von meinem anderen Depot...oder muss ich hier irgendeinen Antrag stellen?
Vielen Dank im vorraus und allen grüne Zahlen
Hallo @elgroni,
Gewinne und Erträge werden automatisch mit dem jeweiligem Verlustverrechnungstopf verrechnet. Entstehen Erträge, aber nur im Aktien Verlustverrechnungstopf sind Verluste vorhanden, wird der Freistellungsauftrag, soweit vorhanden, "belastet" da Erträge nur mit Verlusten aus dem Allgemeinem Verlustverrechnungstopf verrechnet werden können.
Grüße
immermalanders
Zur Ergänzung von @immermalanders Beitrag
Auch wenn der Freistellungsauftrag verbraucht ist, werden Gewinne und Verluste automatisch miteinander verrechnet. Die Abrechnung bei Consors ist in dieser Hinsicht sehr verständlich.
Beispiel :
Entsteht bei einem Verkauf ein Verlust von 1000€, so wird dieser Verlust im Verlustverrechnungstopf dokumentiert.
Erzielt man danach einen Gewinn von 800€ , so wird dieser Gewinn mit dem Verlust verechnet, so dass im Verrechnungstopf 200€ verbleiben.
Es wird keine Abgeltungssteuer fällig.
Erzielt man jedoch einen höheren Gewinn, z.B. 1200€, dann ist der VvT fällig aufgebraucht.
Für 200€ werden dann Abgeltungssteuer , Soli fällig.
Erzielt man zuerst einen Gewinn, und dann einen Verlust , wird zunächst Abgeltungssteuer fällig, die dann bei dem Verlustgeschäft zurückerstattet wird.
Haben Ehepaare mehrere Depots, jeder allein, und eins als Gemeinschaftskonto werden drei Verlustverrechnungstöpfe geführt, da Verluste und Gewinne nur innerhalb des Depots verrechnet werden dürfen.
Ich muss selbst mal bei Consors nachfragen, wie das bei meinen zwei Depots ist, die auf meinem Namen lauten. Ich nehme an, dass die Verrechnung beide Konten betrifft.