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Verlustrealisierung Akiten bei Insolvenz

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Hallo zusammen,

 

kann mir nochmal einer kurz erklären, wie es mit der Verlustrealisierung bei Aktien eines Unternehmens aussieht, welches insolvent ist?

 

Konkret: Aktie Tom Tailor (A0STST)

 

Da gab es doch irgendwie den Umstand, dass man vorher die Aktien verkaufen muss damit man die Verluste realisieren kann. Bin mir jetzt aber nicht sicher, wie es bei oben genannter Aktie aussieht. 

 

Hierzu noch ein Link: Klick 

 

Danke euch schon mal.

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Hallo, @SmithA1 ,

die Aktien werden ja noch rege gehandelt, insofern ist der börsliche Verkauf kein Problem.

 

Die Differenz zwischen EK und VK geht als Verlust in Deinen Verlustverrechnungstopf Aktien und steht dort zur (nachträglichen) Verrechnung mit vorhandenen und zukünftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen zur Verfügung.

Hast Du bereits Gewinne aus Aktienverkäufen versteuert, erhältst Du über die "nachträgliche Verlustverrechnung" (so heißt auch der Belegtyp im Online Archiv) die abgeführten Steuern auf das VK zurückerstattet.

Ggfs. erhöht sich auch Dein FSA wieder; das hängt aber von der Gesamtsituation in Deinen Verlustverrechnungstöpfen ab.

 

Empfehlen kann ich Dir dazu noch diesen jungen Beitrag von @onra .

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Vielen Dank für die Antwort.
Soweit, so gut. Aber was passiert, wenn von heute auf morgen das Unternehmen insolvent ist und nicht mehr gehandelt wird. Besteht dann immer noch die Möglichkeit, die Verluste geltend zu machen (Verlustverrechnungstopf oder nur einmalig im entsprechenden Jahr)?

Mich interessiert das insbesondere im Tom Tailor Fall, da man hier ja nicht genau weiß, was passieren wird.
Ist wahrscheinlich jetzt auch ein besonderer Fall, der nicht dem Lehrbuch entspricht.
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Hier findest zu Infos zu wertlosen Aktien.

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Vielen Dank für den Link. Ich denke, dort ist alles bestens beschrieben.

Eine kleine Nachfrage noch: Ich kann demnach, sollten die Aktien eines Unternehmens nicht mehr handelbar sein, den gesamten Verlust ansetzen.

Wenn die Verluste im Jahr 1 größer sind als die Kapitalerträge, kann ich den Verlust auf das Folgejahr übertragen und somit weiterhin für die nächsten Jahre nutzen, bis er aufgebraucht ist.
Habe ich das richtig verstanden?

Wann wird so eine Aktie eigentlich ausgebucht? Macht das die Depotbank dann automatisch?
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Noch mal aus dem Beitrag von @onra :

 

Wenn also mehr Miese anfallen als du Positives gegen rechnen kannst, kommt der überschüssige Minuskram in den Aktien-VV-Topf und bleibt dort, bis du positiv gegen rechnen kannst. Ist am Ende des Jahres immer noch dein Aktien-VV-Topf im Minus, wird der Topf mit ins nächste Jahr übernommen, usw.....Dann gilt wieder das gleiche Verrechnungsspielchen. Erst werden die Verluste verrechnet, dann wird der Sparerfreibetrag angeknabbert usw....

 

Wertlose Aktien werden nicht automatisch ausgebucht. Du kannst es veranlassen, das kostet aber Gebühren.


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Ok, d.h. wenn ein Unternehmen insolvent ist, dann verbleiben die Aktien erst mal mit 0 im Depot. Was mich interessiert ist, wie ich nun den Verlust umsetzen kann, so dass dieser mir auch von der Bank bestätigt wird und im VV-Topf auftaucht. 

 

Denn solange ich die Aktien nicht verkaufe, passiert ja erst mal nichts. Wenn ich sie aber nicht mehr verkaufen kann, dann muss ja irgendjemand aktiv werden, damit der Verlust realisiert wird. 

 

Muss ich dann der Bank sagen, dass sie die Aktien ausbuchen sollen? Und wird dann der dadurch erzielte Verlust in den VV-Topf gepackt, so dass ich ihn auch im nächsten Jahr zur Verfügung habe?

 

Sorry für das Nachhaken aber so ganz verstehe ich das noch nicht. Und lieber einmal zu viel gefragt als sich danach zu ärgern.

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@SmithA1 

Werden Aktien und Anleihen nach einer Firmenpleite wertlos, dürfen Anleger die erlittenen Totalverluste seit 2020 nur noch bis zur Höhe von 10.000 Euro mit übrigen steuerpflichtigen Kapitalerträgen verrechnen. Nicht genutzte Verluste werden auf künftige Jahre vorgetragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es zwei weitere Verlustverrechnungstöpfe, in die solche Verluste eingebucht werden. Ist der Totalverlust vor 2020 entstanden, ist er eventuell von dieser Regelung nicht betroffen.

 

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Hallo @SmithA1 ,

...schau mal hier (Vorsicht, Artikel von 02.2019!...)

https://www.dhpg.de/de/blog/detail/ausbuchung-wertloser-aktien-aus-dem-depot/

 

und hier (Artikel 10.2019...)

https://www.steuerbuero-woigk.de/de/aktuelles/steuernews_fuer_mandanten/november_2019/wertlose_aktie...

und hier (Artikel 04.2020...)

https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-anleger-verluste-steuerlich-geltend-machen-koennen/

und hier ( Steueränderungen 2020..hier hat sich aber was getan, siehe Link von "biallo"!!!)

https://burgund-schuermann.de/hp23587/Steueraenderungen-2020.htm

 

Das müßte reichen, um etwas klarer durchzublicken.....

 

Liebe Grüße

onra

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Vielen Dank für die Infos. 

Demnach werden die Verluste ab 2020 automatisch im VV-Topf ausgewiesen, sollten die Aktien durch die Bank ausgebucht werden.

Mir war nicht ganz klar, wo die Verluste auftauchen im Insolvenzfall. Ob das im VV-Topf landet oder ob man das über die Steuererklärung selbst ansetzen muss. Laut der Links müssten die aber im VV-Topf auftauchen.

 

Danke sehr.

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