Hallo zusammen,
kann mir nochmal einer kurz erklären, wie es mit der Verlustrealisierung bei Aktien eines Unternehmens aussieht, welches insolvent ist?
Konkret: Aktie Tom Tailor (A0STST)
Da gab es doch irgendwie den Umstand, dass man vorher die Aktien verkaufen muss damit man die Verluste realisieren kann. Bin mir jetzt aber nicht sicher, wie es bei oben genannter Aktie aussieht.
Hierzu noch ein Link: Klick
Danke euch schon mal.
Hallo @SmithA1 ,
...würde trotz der Links den Aktien-VV-Topf bei einem Topf-Ereignis immer mal wieder gegenchecken; sicher ist sicher. Sollte bei Ausbuchung wertloser Aktien trotzdem nichts in den Topf verbucht werden, dann geht immer noch die Variante über die nächste Steuererklärung......Solltest du demnächst ein solches Ereignis erleben, dann wäre es für alle hilfreich, wenn du die Sache mit dem Aktien-VV-Topf noch einmal für uns öffentlich machst.....
Liebe Grüße
onra
Klar, sollte es in meinem Fall dazu kommen, werde ich hier auf jedenfall Berichten.
So wie es aussieht wird dies aber vorerst nicht der Fall sein, da die Tom Tailor Aktie nach wie vor gehandelt wird.
VV-Töpfe sollte man natürlich prüfen.
Wenn der Verlust nicht im VV-Topf auftaucht, dann kann ich das über die Steuererklärung machen. Wie genau läuft das dann? Die Bank wird diesen Vorgang ja dann gänzlich nicht in ihren Unterlagen haben. So muss ich dann im ersten ja z.B. 1.000 EUR in der Steuererklärung ansetzen (bei sagen wir mal 5.000 EUR Verlust). Ich kann ja dort nur den Gesamtvorgang aufführen. Bleiben dann automatisch die 4.000 EUR übrig und ich müsste dann im nächsten Jahr den Beleg nochmals vorlegen und dazu notieren, dass im Vorjahr nur 1.000 von 5.000 Verlust verbraucht wurden?
Ich weiß, ist eine sehr spezielle Frage. Aber der Ablauf ist für mich noch nicht so ganz klar, wenn der VV nichtim VV-Topf der Bank auftaucht.
Hallo @SmithA1 ,
....bin auch kein Experte in diesem Steuerkram, aber ich denke man könnte folgendermaßen vorgehen, wenn nichts in den Aktien-VV-Topf gestellt werden würde.
1) Alle Kaufbelege dokumentieren
2) Beleg der Ausbuchung der wertlosen Aktien sagen wir in 2020
3) Den Aktienverlust durch Differenzrechnung ermitteln (0 - Kaufkurs)
4) Eintragen des Verlustes: Z.B. Anlage KAP 2019, Zeile 11 "nicht ausgeglichene Veluste aus der Veräußerung von Aktien" (...ich gehe einmal davon aus, dass Wertlosausbuchung = Veräußerung zu 0€...) in der 2. Spalte "Korrig. Beträge laut gesonderter Aufstellung".
Eine andere vernünftige Möglichkeit der Eintragung des Verlustes als in Zeile 11 (2.Spalte) kann ich in der Anlage KAP 2019 nicht finden.......
Im Jahr der Wertlosausbuchung würde der gesamte Verlust anfallen. Hast du nicht genügend an positivem Aktienertrag im Verlustjahr gegenzurechnen, dann
würde ich einmal die Günstigerprüfung ankreuzen und die Überprüfung des Steuerinhalts für bestimmte Kapitalerträge (Zeilen 4 und 5 Kap 2019).
Darüberhinaus dann noch einen eigenen Antrag auf Verlustvortrag nach § 20 Abs.6 EStG (steht unten im 2. Link.....) mit deiner Dokumentation. In deinem Steuerbescheid sollte dann im Gegenzug deine Verlustvortragsgeschichte wiederzufinden sein. Im nächsten Jahr halt wieder gegen rechnen usw., bis alles verrechnet wäre. So stelle ich mir das zumindest vor; aber ich bin keiner mit viel Ahnung auf dem Gebiet. Aber es findet sich 100%ig jemand hier im Forum, der hier noch mehr Licht in die Steuerdunkelheit bringen kann....;) und kommentieren wird.....
Liebe Grüße
onra
@SmithA1 :
Der von @onra vorgeschlagene Weg deckt sich ziemlich exakt mit dem, den Dir Dein Steuerprogramm - WISO Steuersparbuch, wenn ich mich recht erinnere - vorschlagen würde für den Fall, dass Verluste nachzutragen sind, weil sie in der Steuerbescheinigung nicht auftauchen; sogar die zur Anlage KAP zugehörige Anlage "Erläuterungen zu den korrigierten Beträgen" könntest Du im Programm im Bereich "Korrektur der bescheinigten Beträge" erstellen.