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Verlust aus Aktienverkauf nicht in Verrechnungstopf eingetragen, warum?

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Beiträge: 3
Registriert: 25.04.2016

Hallo, 

ich habe letzten Monat (3.3.2016) meine Aktien von GT Advanced Technologies (WKN:A1JDP0) mit Verlust über die Börse Frankfurt verkauft, mit dem Gedanken das der Verlust wenigsten mit den Gewinnen anderer Aktienverkäufe & Dividendeneinnahmen verrechnent wird.

 

Zu meiner Verwunderung ist das aber nicht so. Daraufhin habe ich mir die Verkaufsabrechnung genau angeschaut und in dieser steht folgender Satz: 

  • Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt, da keine Veräußerung i.S. des § 20 Absatz 2 EStG vorliegt.

Das ist mein erster Verkauf überhaupt und ich verstehe nicht warum der Verlust nicht angerechnet wird, ich habe die Aktien damals auch über Frankfurt und Cortal Consors gekauft. Im Internet finde ich auch nichts was ein normalsterblicher verstehen würde warum das keine Veräußerung nach §20 Absatz 2 war. 

 

Weiss jemand rat warum der Verlust nicht in den Verrechnungstopf aufgenommen wurde?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar. 

Gruß

nick 

18 Antworten 18
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@Inversematrix

 

Ich denke vom Prinzip her liegst du richt. Allerdings kann sowas nicht im Topf auftauchen, da diese von der Bank geführt werden. Wenn du einen Verkauf an Dritte durchführst, müss(t)en die Papiere schliesslich umgebucht werden. Ich denke, dies werden Banken durchführen, aber wohl nicht mit Verkaufsangaben aus "privaten" Quellen. Soll heissen, die Papiere werden hier ausgebucht und da eingebucht. Eine Endabrechnung des Verlustes kann dann m.W. nur über die Steuererklärung erfolgen.

 

Staudamm24

 

 

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Soweit mir bekannt ist, kann ein Totalverlust auch nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden, eben weil keine Veräußerung im gesetzlichen Sinne zustande kam.

Dies ist natürlich eine schreiende Ungerechtigkeit, aber bisher war noch niemand auf dem Klageweg erfolgreich.

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@juvol

 

Meine Antwort auf €inversematrix bezog sich nicht auf einen Totalverlust (davon war glaube nicht die Rede; wenn doch, dann habe ich das überlesen). Bei einem Expertenrat (leider kann ich hierzu den Link nicht mehr liefern ... ) zu einem zu einem bevorstehenden Totalverlust wurde dem Fragesteller die Möglichkeit in Aussicht gestellt, seine Papiere an Dritte zu veräussern, um "den Schein eines Verlustes zu wahren" (es ging dabei allerdings auch um den Aspekt, steuerlichen Verlust geltend zu machen, aber doch noch irgendwie die Hand drauf zu haben, falls hinterher noch was positives rauskommt). Nüchtern betrachtet könnte man die Papiere natürlich auch ganz normal über die Börsen verkaufen, den steuerlichen Verlust im "Verrechnungskonto" aufgeführt bekommen und dann - wenn man will - wieder die Papiere zurückkaufen.

 

Staudamm24

 

 

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Die fragliche Aktie war aber, als sie nach der Insolvenz wieder handelbar war, offenbar weniger Wert, als die Verkaufsgebühren (für mich Totalverlust).

Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall lange Diskussionen verfolgt, es ist aber niemand gelungen, diese Aktien an Dritte zu veräußern. Obwohl sich die Geschädigten gegenseitig die Aktien abkaufen wollten, war soviel Angebot da, dass sie den Preis nicht nach oben treiben konnten und außerhalb der Börse, hat es wohl auch nicht funktioniert, weil kein tatsächlicher Übergang des Eigentums nachgewiesen werden konnte.

Wenn hier jemand eine gute (funktionierende) Idee hat, wüßte ich viele dankbare Interessenten. 

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Ich hatte mir mal Optionsscheine über die Börse an mich selbst verkauft. Verkaufslimit so hoch gesetzt dass kein Totalverlust entsteht und dann (in meinem Fall von einem Zweitdepot) Kauf mit gleichhohen Limit eingestellt. Order wurde sofort ausgeführt. Müsste auch mit dem selben Depot klappen. Eventuell muss man nach einem Bösenplatz mit wenig Volumen schauen. Kostet aber dann 2x die Spesen, Kauf und Verkauf.

 

VG Totti

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@totti

Birgt das nicht die Gefahr, dass - wenn noch weitere Verkaufsorders in Umlauf sind - deine Kauforder mit einer anderen Verkaufsorder ausgeführt wird und du am Ende doppelt soviel Scheine hast wie vorher ?

Staudamm24
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Ja die Gefahr besteht aber Du siehst doch eigentlich an den Bid/Ask Kursen/Anzahl ob das Deine Aktien sind oder nicht. Kannst ja noch einen exotischen Börsenplatz wählen. Hatte jedennfalls problemlos geklappt.

 

VG Totti

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Update:

 

ich habe die Verluste in der Steuererklärung angegeben, was erstmal vom Finanzamt abgelehnt wurde.

Einspruch eingelegt und 6 Monate hin und her diskutiert.

Urteile rausgesucht und eine Bestätigung von Corsors bekommen über die Verluste

die nicht im Topf gelandet sind.

jetzt hat FA überwiesen.

 

 

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Routinierter Autor
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Weil ich gerade den Faden hier sehe...

Nur mal den kurzen Hinweis, was hier besprochen wird sind IMO "Wash-Sales". Und die sind laut Regularien verboten. Erfuhr ich in einer Diskussion in einem anderen Forum.

Man muss / kann die wohl an einigen Börsenplätzen als solche Geschäfte anmelden. Dann soll es soweit wohl o.k. sein, was den REGULATOR betrifft. Etwas völlig anderes ist dann natürlich noch mal das Finanzamt. Stichwort Gestaltungsmissbrauch.

Also hier sollte man etwas vorsichtig sein. Auch mit Diskussionen in öffentlichen Foren.

 

Dass steuerlich hier in den letzten Jahren zusätzlich weitere Ungerechtigkeiten geschaffen wurden - z.B. ja auch die Nichtverrechenbarkeit von Negativzinsen - steht auf einem völlig anderen Blatt. Dem ist definitiv so. Das interessiert allerdings die Regulierungsbehörden nicht die Bohne.

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