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Verkauf von Fonds wenn neue Einstandsdaten 01.01.2018 nicht vorliegen

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Hallo,

 

in der Wissensdatenbank heißt es hier

https://wissen.consorsbank.de/t5/Investmentsteuer/Kann-ich-meine-Fondsanteile-verkaufen-solange-die-...

 

dass die Fonds zwar verkauft werden können, eine Abrechnung erst erstellt wird wenn die neuen Einstandsdaten vorliegen.

Des weiteren ergäbe sich keine Beeinträchtigung der Liquidität.

Das ganze könne sich bis Mitte Februar 2018 hinziehen.

 

1)

Wie sehe ich ob die Einstandsdaten für einen Fond von der KAG bereits vorliegen (ohne dass ich wissen muss wie die alten Einstandsdaten waren um dann ständig zu vergleichen ob sie sich geändert haben)

2)

Wie schnell wird eine Abrechnung erstellt wenn die neuen Einstandsdaten vorliegen?

3)

Bekomme ich zumindest einen Teil des Verkaufserlöses vor der entgültigen Abrechnung gutgeschrieben, oder bleibt alles gesperrt bis zu Abrechnung?

4)

Es heißt dass dass meine Liquidität gewährleistet sei. Wie soll das funktionieren?

Bei der Consorsbank gibt es auf dem Verrechnungskonto den maximalen Verfügungsrahmen. Dieser setzt sich zusammen aus Guthaben auf Konten, WP im Depot und einem evtl. Kreditrahmen. Wertpapiere im Depot erhöhen den Verfügungsrahmen nicht um dem tatsächlichen aktuellen Kurswert, sondern zählen nur zu einem Teil in den Verfügungsrahmen.

Wenn ich WP in dem Zeitraum bis zum Vorliegen der Einstandsdaten verkaufe, dann zählen die WP bis dahin vermutlich gar nicht mehr zum Verfügungsrahmen da sie ja verkauft sind. Der Erlös aus dem Verkauf wird aber nur zum Teil (abhängig von der Antwort auf Frage 3) sofort dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, oder eben gar nicht da die entgültige Abrechnung und damit der entgültige Erlös fehlt.

Wenn weder die WP noch der Verkaufserlös in den Verfügungsrahmen zählen, wie soll ich dann weiter mit dem Geld arbeiten können?

Ich kann dann weder neue WP kaufen (Kaufkraft auf dem Verrechnungskonto nicht vorhanden) noch kann ich Geld nach extern überweisen, noch werden Lastschriften eingelöst wenn nicht durch Guthaben/andere WP im Depot/Kreditrahmen der entsprechene Verfügungsbetrag zur Verfügung steht.

 

Einfaches Beispiel:

Ich habe im Depot Fonds mit Kurswert 1000 Euro. Ich habe weder einen Kreditrahmen, keine WP im Depot und kein Guthaben auf den Konten. Am 05.01.18 verkaufe ich die Fonds. Die neuen Einstandsdaten kommen aber erst zum 10.02.18.

Welchen Verfügungsrahmen habe ich denn nun bis zum 10.02.18?

 

Bitte erläutern, Danke.

 

Gruß

Martin

 

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Ich habe gerade mal ins Depot geschaut und folgenden Hinweis erhalten:

 

Aufgrund der Investmentsteuerreform erhalten Ihre Fondsbestände zum 01.01.2018 neue Einstandskurse. Dadurch ändert sich Ihre Wertentwicklung. Die Umstellung kann bis ca. Mitte Februar dauern. In diesem Zeitraum treten eventuell Verzögerungen bei Ihren Verkaufsabrechnungen für Fonds auf. Über den Gegenwert Ihrer Fondsverkäufe können Sie im Rahmen von Neugeschäften verfügen. Externe Überweisungen des Verkaufserlöses sind ggf. nur telefonisch möglich.

 

Das hilft vielleicht schon mal etwas.

 

Ob die neuen Einstandsdaten vorliegen sollte sich in der Historie des Bestandes sehen lassen. Das ist aber nur eine Vermutung.

 

Da zu befürchten ist, dass die alten Daten sich nur noch über die Abrechnungen finden lassen werden, empfehle ich, sie zu notieren, solange sie in der Historie noch sichtbar sind.

 

Der von Dir verlinkte Artikel ist meines Erachtens nicht gerade hilfreich. Wie man an Deinem Beitrag sehen kann, wirft er mehr Fragen auf als er beantwortet. Schade, dass es dort keine Kommentar-Möglichkeit gibt.

 

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, warum die neuen Einstandskurse von den Fondsgesellschaften nicht umgehend übermittelt werden. Die sollten eigentlich den Jahresschlusskursen entsprechen.

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
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So Leute, ich mache einfach mal das Versuchskanickel! 😉

 

Ich habe dann gleich mal 02.01. über Tradegate einen größeren Posten Fondanteile verkauft. Ich wollte die Verluste noch ins neue Jahr übertragen, früher ging also nicht.

 

Und es ist mehr oder weniger genauso Katastrophal wie befürchtet. Die Anteile bleiben einfach im Depot stehen mit dem kleinen Hinweis das hier eine Transaktion aktiv ist und die Zahl also nicht stimmt.

 

Nach 1,5 Tagen oder so (!) habe ich dann eine Bestätigung bekommen, dass der Auftrag ausgeführt wurde und am Ende steht diese Consorsbank-typisch wunderbar ausformulierte Anmerkung: "ABRECHNUNG LASSEN WIR FOLGEN."

 

Ich habe das jetzt nicht genau verfolgt, hatte aber den Eindruck der Verfügungsrahmen ist leicht gestiegen. Aber auf keinen Fall um die Höhe des Verkaufsbertrags.

 

Fazit: Irgend jemand sitzt jetzt auf meinem Geld, unverzinst! Ich bin wahrlich gespannt wie lange dieser Zustand andauern wird. Die Vorstellung das die nun wirklich bis zu eineinhalb Monate brauchen wollen bis sie einen simplen Wertpapierverkauf abgerechnet haben hinterlässt bei mir nur noch Fassungslosigkeit. Willkommen zurück im 19. Jahrhundert! 😄

 

Ich bin mir jetzt noch nicht ganz sicher ob ich mich darüber tot lachen, oder aufregen soll. Nun ich denke in dieser Reihenfolge oder alternierend ... entscheide ich spontan. 😉

 

Gruß

Myrddin

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Update: Habe gerade von der Consorsbank telefonisch die Auskunft erhalten, dass die Abrechnung der Verkäufe im Laufe der nächsten Tage erfolgt.

 

Sollte das Geld kommende Woche auf dem Konto erscheinen, ist das ein zumindest akzeptabel zeitlichen Rahmen.

 

Gruß

Myrddin

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Update: Heute wurde der Fond-Verkauf nun wie versprochen bestätigt, die Summe ist auf dem Verechnungskonto mit Valuta 04.01. aufgetaucht. Bedeutet also auch, wäre man auf dem Konto ins Soll gegangen wären keine Zinsen angefallen. Das Versprechen der Consorsbank man könnte auf Rückfrage sofort über das Geld verfügen war also korrekt.

 

Eine Abrechnung konnte ich im Online-Archiv jedoch noch nicht finden, die gibts wohl erst Morgen oder so.

 

Gruß

Myrddin

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Hallo alle miteinander,

 

ich kann mich den anderen Beiträgen zu diesem Thema nur anschließen!

Habe am 28.12.17 zwei meiner Fonds zum Verkauf in Auftrag gegeben, beide wurden jedoch erst mit Datum 03.01.18 über die Fondsgesellschaft verkauft. Darüber habe ich mich bereits das erste Mal geärgert. Einer der beiden Fonds (mit einem kleinen Betrag) ist bisher auch bereits auf meinem Verrechnungskonto aufgeführt und ich kann darüber verfügen. Der andere Fonds jedoch, der einen größeren Betrag aufweist, erscheint bis heute nicht auf meinem Verrechnungskonto. Auf meine Anfrage beim Kundendienst der Bank wurde mir natürlich auch die Begründung gebracht; schuld wäre die Investmentsteuerreform; Fondsbestände bekämen zum 1.1.18 neue Einstandskurse; man käme nicht hinterher mit der Umstellung und diese könne sich bis Mitte Februar 2018 hinziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt könne es sein, daß der Wert des verkauften Fonds nicht auf dem Verrechnungskonto zur Verfügung steht. Wie ist sowas möglich, frage ich mich? Gebe ich der Bank jetzt für 1,5 Monate ein zinsloses Darlehen???? Wo gerade die Banken minutiös abrechnen und uns Sparer und Anleger keinesfalls mit Gebühren und Strafzinsen verschonen! Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich viele Betroffene das so einfach gefallen lassen! Ich auf jeden Fall nicht; ich werde für mich die Konsequenzen aus dieser Sache ziehen und demnächst die Bank wechseln.

 

Gruß an alle Betroffenen,

jufo60

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Wenn der 02.01. jetzt abgerechnet wurde, habe ich ja Hoffnung. Ich habe am 05.01. einen ETF auf den S+P 500 verkauft und seither stehen die Anteile auf "verkauft", die konkrete Abrechnung ist bisher aber noch nicht erfolgt.

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@Myrddin

Du verwechselt hier 2 Dinge
Valuta-Rechnung und über das Geld verfügen sind unterschiedliche Dinge.

Wenn man im Soll gewesen wäre, dann hätte es keine Sollzinsen gekostet, das ist richtig.
Wenn man aber sonst nichts mehr im Depot oder auf den Konten hat, dann lässt einen die Consorsbank erst gar nicht in's Minus. Das bedeutet dass man über den erstmal zuviel einbehaltenen Betrag hätte nicht verfügen können.

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@blacksun, bei Consors ändert sich durch einen Verkauf direkt der Verfügbare Betrag und somit kann man für den Verkaufserlös auch direkt wieder neue Wertpapiere kaufen. Dies trifft auch zu, wenn für den verkauften Fond/ETF noch keine Abrechnung erfolgt ist.

 

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Hallo @blacksun,

 

guter Einwand. Ich habe das jetzt nicht genau geprüft bzw. dokumentiert. Der verfügbare Betrag hatte sich nach oben geändert, aber ich hatte nicht den Eindruck in dem Umfang wie der Verkaufserlös dass eigentlich gerechtfertigt hätte. Nun fällt ja aber durch den Verkauf auch Sicherheit für die Beleihung weg (das hielt ich für irrelevant, weil ich eigentlich den Stand was das sich dieser Fond nicht mehr beleihen lässt). Interessant ist jedoch schon, dass der verfügbare Betrag nun nach Abheben der Summe recht genau um den Betrag gesunken ist, den ich abgehoben habe. Also der verfügbare Betrag noch vor der Abrechnung des Fond-Verkaufs.

 

Ich dachte erst Dein Einwand ist korrekt, vermute nun aber fast @immermalanders hat auch dieses Mal wieder recht. Ich kann hier nur empfehlen wenn man das Geld direkt nutzen will einfach die Kundenbetreuung zu kontaktieren, das Fall durchzusprechen und dann entsprechend zu handeln.GrußMyrddin

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