Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.
Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf
Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird.
Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!
Die Consorsbank hat schriftlich mitgeteilt, dass sie keinerlei Angaben zu der Verwahrkette machen kann, weil sie hierzu - angeblich? - nichts weiss.
Ohne jede Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit ‘könnte‘ das die Verwahrkette der Consorsbank sein:
1. The Bank of New York Mellon (BNY)
2. Depository Trust Company (DTC)
3. Clearstream Banking Frankfurt (CBF)
4. Girosammelverwahrung CBF 2126
5. Consorsbank – BNP Paribas S.A. NL Deutschland
https://www.interfax.ru/business/863687
Es ist wohl eine Verlängerung der Antragsfrist für "forced conversion" nach 319-FZ in Vorbereitung.
kurze Frage:
viele haben ja hier über Freedom for Finance getauscht , nicht jeder hat sich dabei so richtig wohl gefühlt, da Broker aus Zypern, Milliardär aus Kasachstan...
Wäre es nicht das einfachste gewesen auf ein Depot bei einer österreichischen Raiffeisenbank zu übertragen und dort den Tausch zu machen, schließlich haben die noch eine Depotstelle in Russland??
hallo Mundstuhl
angeblich will Clearstream diese Woche Consors die genaue Verwahrkette mitteilen
frag bitte auch mal nach
und schreib bitte , ob du sie bekommen hast
https://www.interfax.ru/business/865325
übersetzt mit DEEPL:
Die Staatsduma hat in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zwangsumwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Unternehmen in Aktien bis zum 11. November 2022 verlängert.
Die Änderungsanträge wurden von Abgeordneten für die zweite Lesung des Gesetzentwurfs Nr. 99629-8 eingebracht.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft am 11. Oktober ab, während sie durch die in dritter Lesung angenommenen Änderungen um 30 Tage verlängert wird.
Wie eine Quelle gegenüber Interfax erklärte, ist die Verlängerung der Frist darauf zurückzuführen, dass die Sammlung von Dokumenten derzeit dadurch erschwert wird, dass die Verwahrstellen in unfreundlichen Ländern nicht bereit sind, Dokumente im erforderlichen Format zur Verfügung zu stellen, dass eine notarielle Beglaubigung und eine Apostille erforderlich sind und dass es schwierig ist, Dokumente nach Russland zu schicken. Ähnliche Probleme ergeben sich bei der Sammlung von Dokumenten zum Zwecke der Beantragung der Zwangsumwandlung. Potenzielle Antragsteller für die Zwangsumwandlung hatten keine Zeit, die Unterlagen bis zum 11. Oktober zu sammeln und einzureichen.
In Russland begann am 15. August das Verfahren für die automatische Umwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Unternehmen in Aktien. Das verabschiedete Gesetz (Nr. 319-FZ vom 14. Juli 2022) sieht die Möglichkeit der Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in Aktien russischer Emittenten ohne Beteiligung einer ausländischen Depotbank vor. Nach dem Gesetz müssen solche Quittungen automatisch und ohne Beteiligung der Inhaber in Aktien russischer Emittenten umgewandelt werden. Der automatische Konvertierungsprozess ist abgeschlossen.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Wandlung über Raiffeisenbank:
Kommt drauf an, für welche DR's ....
die russische Zentralbank hat die Konvertierung von DR's in russische Originalaktien für eine russische Aktiengesellschaft ausgewählten Depot- Banken zugewiesen.
GazPromBank tauscht nur GazProm - DR's.
die Raiffeisenbank ist aber für relativ viele russische AG's zuständig.
Nehmen wir mal an, dass Consors rechtmäßig gehandelt gaben könnte (dagegen sprechen Aussagen von BuBa bzw BaFin wie "Consors vertritt eine andere Rechtsauffassung) ... Und die Gerichte fällen Consors Wunschurteil...
Dann müßte eigenlich der Staat haften: https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff
Auf die Idee bin ich durch folgenden Artikel gekommen: https://www.focus.de/finanzen/news/gastbeitrag-von-viktor-winkler-wegen-krieg-firmen-koennten-entsch...
Die letzten paar Seiten hörsen sich so an, als ob Consors weiterhin wenig Lust verspürt die Aktionäre regelmässig zu informieren.
Wir wissen doch alle was ein Zertifikat auf Aktien ist.
Ich frage mich, ob man bei Consors seine ADR auf einen Zertifikate Herausgeber übertragen könnte?
Der Zertifikate Herausgeber müsste sich dann mit Verwahrstellen & co herumplagen.
Das Risiko auf Totalverlust wäre unverändert hoch..
Die Chance auf positiven Ausgang wäre grösser als null.
Also eine Art win win Situation für ADR Aktionäre, Zertifikate Herausgeber, und Depotbanken.
Schöne Neuigkeiten von unserer Lieblingsbank.
Ihre ADRs liegen bei Clearstream Frankfurt, leider nicht bei Clearstream Luxemburg.
Wir können nicht transferieren. Clearstream ist jetzt der Böse.
Was für ein Schmierentheater.
Liebe Consorsbank, dann gebt die ADRs doch einfach zum Übertrag auf eine Bank der Willigen frei....