abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Umwandlung ADR in russische Originalaktien | Wann wird Consors aktiv?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 17
Registriert: 12.12.2016

Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.

 

Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf

 

Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird. 

 

Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!

 

 

 

 

 

965 Antworten 965

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 11
Registriert: 31.05.2022

Also unfähiger als Consors geht es nicht mehr. Langsam reicht es...

Sie schreiben immer, sie klären es.. und die Fachabteilung!! Da passiert gar nichts!!

Hoffe das lesen hier genug und eröffnen woanders ein Depot.

 

Erst kommt wir können keine ADR in Aktien tauschen, obwohl es andere Banken anscheinend können.

Jetzt wollte ich seit 4 Wochen meine Aktien zu einem anderen Depot übertragen. Stattdessen wir es nicht bearbeitet und geht wieder in irgendwelche Fachabteilungen, die ihren Namen nicht verdient haben!!

 

Irre!! Der schlechteste Service aller Zeiten. Hoffe alle übertragen ihre Depots und die Quittung kommt. So geht man nicht mit Kunden um.. 

Ich werde mich mal beim Anwalt beraten lassen und schicke vorher Consors bereits eine Haftbarhaltung. Mein Depot sehen die dort bald nicht mehr!! Eine der schlechtesten Entscheidungen zu Consors zu gehen!!


Autorität
Beiträge: 3813
Registriert: 21.07.2017

Aus: Deutsche Bundesbank, Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen
Stand 3. Juni 2022

 

E.13. Was gilt für American Depositary Receipts und Global Depositary Receipts?
American Depositary Receipts (ADR) sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene Papiere, die Rechte an den
zugrundeliegenden Aktien verbriefen. Global Depositary Receipts (GDR) sind nach dem Vorbild der American
Depositary Receipts entwickelte Papiere vergleichbaren Inhalts. Im Einzelnen können ADR und GDR unterschiedlich
ausgestaltet sein; jedenfalls sind sie Aktienzertifikate und daher übertragbare Wertpapiere i.S.v. Art. 1 lit. f) i) der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

 

Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu
verkaufen, Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit
zu handeln, die unter Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen.
Daher stellen sich die Fragen, ob
– Erwerb oder Veräußerung eines ADR oder GDR
– Umtausch von ADR oder GDR in die zugrundeliegenden Aktien
einen Kauf oder Verkauf in diesem Sinne darstellen


Emittent von Russischen Aktien i.S.v. Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist – wie unter E.10.
ausgeführt – die betreffende russische Aktiengesellschaft. Diese Aktien sind daher von Art. 5 Abs. 1 bis 4 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst, wenn die Gesellschaft zu den erfassten Unternehmen gehört und die Wertpapiere
die weiteren Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, insbesondere zum
Emissionszeitpunkt, erfüllen, vgl. E.12.


ADR und GDR hingegen werden von US- oder anderen nicht-russischen Depotbanken ausgegeben. Sie sind daher
nicht unmittelbar vom Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst.


Auch wenn Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der deutschen Sprachfassung den Begriff des „(Ver-)
Kaufens“ verwendet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich dieses Verbot auf das (schuldrechtliche)
Verpflichtungsgeschäft beschränkt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Verbot auch das (sachenrechtliche)
Erfüllungsgeschäft erfasst.

 

Verboten ist daher nicht nur der (Ver-) Kauf der betroffenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, sondern auch deren auf dieser Grundlage erfolgender Übertrag. Sinn und Zweck der Regelung ist es nach Erwägungsgrund (5) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die betroffenen Stellen vom Zugang zu den Kapitalmärkten abzuschneiden; im Ergebnis zielt dies auf eine Einschränkung der Verkehrsfähigkeit der betroffenen Wertpapiere.


Ob ADR oder GDR von Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst werden, kommt letztlich auf
die rechtliche Ausgestaltung des jeweiligen Wertpapiers und die zugrundeliegende Aktie an.

Da ADR oder GDR Rechte an Aktien verbriefen, erhält der Erwerber eines ADR oder GDR mit dessen Erwerb diese Rechte an den
entsprechenden Aktien. Dann dürfte es sich beim Erwerb eines ADR oder GDR um einen zumindest mittelbaren Erwerb der Aktie handeln. Ein solcher Erwerb ist verboten, wenn die zugrundeliegende Aktie von Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst wird, vgl. dazu E.13. („Look Through Ansatz“: ADR oder GDR von „Altaktien“ wären nicht erfasst, ADR oder GDR von „Neuaktien“ hingegen schon). Dies kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.


Handelt es sich nach dem soeben Dargestellten beim Erwerb eines ADR oder GDR noch nicht um den unmittelbaren
oder mittelbaren Erwerb der entsprechenden Aktie, tritt dieser Erwerb spätestens dann ein, wenn ADR oder
GDR gegen die Aktie eingetauscht werden. Das wäre bei erfassten Wertpapieren nach Art. 5 Abs. 1 bis 4 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten.


Im Übrigen sind ADR und GDR ebenso wie Aktien „Gelder“ i.S.v. Art. 1 lit. g) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
und unterliegen damit auch dem dort geregelten Bereitstellungs- und Verfügungsverbot, vgl. dazu B.2. ff.

 

("Verboten": Hervorhebung jeweils d. Beitragsverfasser)


Regelmäßiger Autor
  • Top Beitragsunterstützer
  • Beitragsunterstützer
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 39
Registriert: 07.06.2019

@stocksour... der Umtausch dürfte über den Herausgeber der ADRs (i.d.R. in den USA) erfolgen - EU Sanktionen gelten für die EU....

Ein Umtauschverbot würde Russland/russische Unternehmen auch nicht treffen, da dabei kein Kapital nach Russland fließt...

 

btw.: > 3300 Beiträge und kein Consors-Mitarbeiter??

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3813
Registriert: 21.07.2017

[off topic]

(...) btw.: > 3300 Beiträge und kein Consors-Mitarbeiter?? (...)

 

@rav :

Und geschätzt alle 300 Beiträge kommt einer an, der mich als IM der Consorsbank enttarnt, vorzugsweise nach neutralen Beiträgen, die nicht dem jeweiligen thread-mainstream entsprechen.

Trotzdem:

Viel Erfolg mit Deinen ADRs/Aktien, wo auch immer sie liegen oder einmal liegen werden.


Regelmäßiger Autor
  • Top Beitragsunterstützer
  • Beitragsunterstützer
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 39
Registriert: 07.06.2019

Wie auch immer - die Übetragung auf ein eigenes Depot bei einer anderen Bank ist definitiv nicht sanktioniert - meine Meinung

 

@stocksourIch hab hier keine Unterstellung in Richtung "IM" gemacht - das wäre ja auch SEHR plump 😅 - aber 3300 Beiträge kosten unglaublich viel Zeit...

0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 17
Registriert: 12.12.2016

Soeben habe ich ein Schreiben von Consors erhalten. Auszug aus dem Schreiben:

 

Infolgedessen und unter bestimmten Bedingungen haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihre ADR in die zugrundeliegenden Aktien umzutauschen, sofern ein solcher Umtausch nicht durch internationale Sanktionen verboten ist.


Wertpapiername: GAZPROM ADR SP./2 RL 5L 5
WKN: 903276
Bestand: XXXXX


Wertpapier nach Tausch: GAZPROM RL 5
WKN: 766162
Tauschverhältnis: 1 : 2
Umtauschfrist bis: 03.08.2023

 

Fremde Gebühren

Beim Umtausch fallen Kosten Dritter in Höhe von 0,05 USD pro ADR und 15,00 USD
pro Umtausch (vorbehaltlich Anpassung) sowie ggf. Steuern an.
Eine Abwicklungsgebühr seitens der Lagerstelle in Höhe von 195,00 EUR.
Hinzu kommen unsere Entgelte von 19,95 EUR.
Ggf. fallen noch Entgelte für den Lagerstellenwechsel an.
Alle anfallenden Steuern, Entgelte und Auslagen gehen zu Ihren Lasten

 

Verkauf statt Umtausch

Reichen Sie Ihre ADRs nicht zum Umtausch ein, wird der Agent (d.h. die Depotbank, die die zugrunde
liegenden Originalaktien verwahrt) sie zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt verkaufen. Der
Verkaufserlös geht an Sie (abzüglich fremder Gebühren in Höhe von 0,05 USD je ADR
Fee" von höchstens 17,50 USD sowie ggf. anfallender Steuern auf Pro-Rata-Basis).


Regelmäßiger Autor
  • Top Beitragsunterstützer
  • Beitragsunterstützer
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 39
Registriert: 07.06.2019

...leider steht da aber noch dabei:

"Wir können aktuell keine Weisungen zum Tausch eines ADRs annehmen. Details hierzu entnehmen
Sie bitte der Wichtigen Mitteilung", welche wir Ihnen am 11.07.2022 in Ihr OnlineArchiv eingestellt
haben."

Beunruhigend ist für mich der Satz "Reichen Sie Ihre GDRs nicht zum Umtausch ein, wird der Agent (d.h. die Depotbank, die die zugrunde liegenden Originalaktien verwahrt) sie zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt verkaufen. ... "
Um das Netiquette-konform zu erläutern: Der Kurs wird nicht so direkt zu unseren Gunsten ausfallen.😠

 

Ach ja: gleichlautende Schreiben gibt´s für Phosagro und Rosneft...

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 28
Registriert: 22.07.2015

Habe die Schreiben auch gerade bekommen,

 

eine Umtauschgebühr von 195€ von der Lagerstelle? plus die anderen Gebühren, da muss man sich als kleinanleger doch schon mal durchrechnen ob sich das finanziell überhaupt lohnt das Umtauschen zu lassen (wenn es überhaupt möglich wäre)

 

Bei Gazprom haben wir ja noch 1 Jahr Zeit, ich denke aber nicht das die Sanktionen bis dahin Gelockert werden also --> nicht umtauschbar

 

Bei Rosneft steht bei der Umtauschfrist: Unbekannt da --> noch ungünstiger das kann ja bedeuten Consors fällt es heute Nachmittag ein das Sie die Aktien gerne für 1 Cent verkaufen würden.

 

Das Ganze Schreiben Vom Umtauschangebot ist doch pure Verarsche und bedeutet übersetzt:

 

Umtausch Angebot Annehmen--> Consors nimmt die Weisung nicht entgegen, da Sie !!!Momentan!!! nicht ausgeführt werden kann wegen Sanktionen. Das verstehe ich schon nicht, die müssen das doch erstmal nicht ausführen es reicht doch die Weisung entgegenzunehmen (um den Automatischen Verkauf zu blockieren) damit, falls es später wieder möglich wird die Aktien zu tauschen. Im Endeffekt --> Verkauf zu einem Lächerlich niedrigen Preis

 

Angebot nicht annehmen --> Verkauf zu einem Lächerlich niedrigen Preis

 

 

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 4
Registriert: 15.05.2019

Die Consorsbank wird hier nichts ohne Weisung verkaufen, jedoch evtl. die amerikanische Bank, die die DRs ausgegeben hat, also z.B. die Bank of New York Mellon (Gazprom) oder Citi (Lukoil). Ob man denen das "verbieten" kann, weiß ich leider auch nicht. In jedem Fall verdienen sie recht gut an irgendwelchen Übertragungen/Umwandlungen.

Ganz gut zusammengefasst wird der aktuelle Stand wieder von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in ihrem letzten Newsletter: https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/russische-wertpapierefonds/

Darin auch der bereits am 22.6. von mir gebrachte Hinweis auf die russische Absicht, den ausländischen DR-Inhabern die Originalaktien auch ohne Übertragung der DRs (und damit trotz Sanktionen möglich) in ein russisches Depot einzubuchen. Auch wenn es komisch klingt: Wir können aktuell nur hoffen, dass die Russen hier schneller handeln als die Amerikaner...

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3813
Registriert: 21.07.2017

Nebenspezialoperationsschauplatz:

Inhaber russischer Anleihen befinden sich in einer ähnlich zynischen Situation wie Inhaber von ADRs:

 

Severstal-Gläubiger sollen Rubel-Konten einrichten

Der Stahlhersteller Severstal hat seine Gläubiger aufgefordert, Rubel-Konten zu eröffnen, damit der russische Konzern auf diesem Wege seine Anleihen zurückzahlen kann. Anleihe-Inhaber über russische Verwahrer oder mit einem Konto in Rubel könnten Zahlungen erhalten, erklärte die Severstal PAO, und ermunterte die übrigen Anleihe-Gläubiger, es ihnen gleich zu tun. Aufgrund der Russland-Sanktionen sieht sich Severstal nicht in der Lage, Zahlungen an seine Anleihe-Gläubiger über die Hauptzahl- und Transferstelle Citibank zu leisten.

 

(END) Dow Jones Newswires

July 13, 2022 12:34 ET (16:34 GMT)

Copyright (c) 2022 Dow Jones & Company, Inc.

0 Likes
Antworten