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Teilfreistellung bei Verlusten

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
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Hallo,

 

.....kann mir jemand die Steuersystematik bei der Teilfreistellung bei Verlusten erklären?

 

Die Teilfreistellung auf Verluste wird so gehandhabt, dass der Teilfreistellungsbetrag von dem realisierten Verlust abgezogen wird und nicht im Verlust-Verr.-Topf landet, also so gesehen positiv gegengerechnet wird.

Sinn war doch eher, eine Kompensation der Fondsbesteuerung mit Körperschaftssteuer auf Fondsebene und dadurch eine Teilfreistellung der positiven Erträge des Anlegers von der Abgeltungssteuer.

Bei Verlusten bewirkt die Teilfreistellung allerdings das Gegenteil, nämlich eine Verringerung des tatsächlich realisierten Verlusts durch den Teilfreistellungsbetrag, der nicht in den Verust-Verr.-Topf fließt. In Summe also eine Kürzung des Velusts um 30% bei Aktienfonds/ETF´s; es werden nur 70% des Verlusts in den Verlust-Verr.-Topf gestellt.......

Wo liegt denn hier die Kompensation bezogen auf die Besteuerung auf Fondsebene?

Bei Verlusten im Fonds wird ja wohl weniger bis gar keine Körperschaftssteuer auf Fondsebene gezahlt. Sollte der Anleger dann diese Mindereinnahme des Staates über seinen Verlust bei der Teilfreistellung wieder ausgleichen, weil hier dann ein "positiver Ertrag" von 30% gegengerechnet wird :(...????

Irgendwie total Banane, oder...?

 

Zur Verdeutlichung ein Abrechnungsbeispiel Verkauf 02.2019:

 

Veräußerungsverlust nach Differenzmethode:                                                    - 1000 €

In den Verrechnungstopf Allgemein eingestellt                                                       690 €

 

 

Details zur Investmentbesteuerung

Teilfreistellungsbetrag                                                                                                 -300 €

Teilfreistellungsquote                                                                                                     30%

Ergebnis fikt. Veräußerung 31.12.2017                                                                      -10 €

Akkum. thes. Ertäge fikt. Veräußerung 31.12.2017                                                    20 €

 

Mathematisch alles total simpel, aber das Dumme: Ein Realverlust von 1000€ wird auf einen um 30% geringeren Verlust eingedampft, so als hätte man einen positiven Ertrag verrechnet........

-1000 - (-300 +10 - 20) = -690 (in den Verr.-Topf...)

 

 

 

Grüße

onra

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@teilfreistellun 

Falls geurteilt werden sollte, dass Gewinne und Verluste anders behandelt werden dürfen, hätte das mMn massive Auswirkungen, die von den Klägern eventuell nicht gewollt sind. Es gibt ja noch das Problem, dass man seit kurzem Verluste aus Termingeschäften nur noch begrenzt mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen kann. Ich bin mir nicht sicher, ob dazu ebenfalls Klagen eingereicht wurden. Würde vom Bundesverfassungsgericht (irgendwann) bestätigt, dass bei Verlusten keine Teilfreistellung erfolgt und eine Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten zulässig ist, wären mMn alle eventuell anhängigen Klagen zum Thema der begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften vom Tisch, da dies dann zulässig ist. Außerdem könnte der Gesetzgeber dann neue Gesetze erlassen, bei denen Gewinne und Verluste unterschiedlich behandelt werden, denn dazu existiert dann eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht. Wollen wir das wirklich???

 

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Ich könnte mir sehr gut eine Günstigerprüfung vorstellen, gibt es ja auch in anderen Bereichen.
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
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Hallo teilfreistellun,

 

Sie schreiben "in der Frage der Teilfreistellung von Verlusten sind inzwischen mehrere Klagen beim BFH anhängig u.a. auch zwei Musterklagen des SdK (Niedersächsisches FG Az 7 Z 254/20) und des  BdSt (FG Köln Az 15 K 259/20) ."

 

Ich habe mir die Finger wundgesucht und finde

-FG Köln Az. 15 K 2594/20 Klage am 8.9.2022 abgewiesen, Revision anhängig beim BFH München VIII R 15/22

-keine weitere Information zur Klage des SDK beim Niedersächsischen FG weder zu Az 7 Z 254/20 noch zu Az 7 K 254/20

-ich habe auch beim SdK per email angefragt und keine Antwort erhalten

-keine weiteren anhängigen Verfahren beim BFH

 

Könnten Sie uns bitte mitteilen, welche weiteren Informationen Sie dazu nerausgefunden haben.

 

Vielen Dank,

erichb

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Hi erichb,

unsere Klage beabsichtigt nicht die Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten sondern das genaue Gegenteil: Verkäufer von Fondsanteilen mit Gewinnen und Velusten sollen gleichermaßen für zwischenzeitliche Steurzahlungengen auf Fondsebene entschädigt werden ( nicht Gewinner entschädigt znd Verlierer bestraft)

Gruß Teilfreistellung

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Sorry,

meine Bemerkung betraf den letzten Beitrag von immermalanders

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
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Alle drei mir bekannten Klagen zu diesem Thema ( wie in den früheren Beiträgen angesprochen) sind - nach meinem Wissen - derzeit zur Revision beim BFH zugelassen und sollen in 1924 zeitnah bearbeitet und entschieden werden.

Gruß Teilfreistellung

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