Hallo @onra, hallo @immermalanders, Danke für Eure Kommentare, noch etwas Details zu meinem Fall: Die Aktienfondsverluste resultierten aus den Fonds, welche in Jahren 2019-2020 gekauft und Ende 2023 mit Verlust verkauft wurden, d.h. nach Einführung vom InVStG am 1.1.2018. Fiktiver Gewinn per 31.12.2017 spielt hier keine Rolle. In der Jahressteuerbescheinigung der Bank A (Aktiengewinne) steht: "Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG 10.000,00 EUR" In der Verslustbescheinigung der Bank B (Fondsverluste) steht nur ein Satz: "Zeile 12: Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien 7.000,00 EUR" In der Verslustbescheinigung steht kein Wort darüber, dass das Veräußerungsergebnis -10.000,00 EUR war (gekauft für 30.000, verkauft für 20.000). Es steht dort nicht mal, dass der Verlust aus Aktienfonds resultiert. Über 30% Abzug durch Teilfreistellung von Verlusten ist dort auch kein Wort erwähnt Ich habe die Steuererklärung für 2023 noch nicht abgegeben Mir geht es um die Frage, was ich dem FA mitteilen/nachweisen soll, damit mir bei 0 effektiven Gewinn komplette Steuern aus Aktienverkäufen erstattet werden oder ich zumindest das später nachfordern kann, vorausgesetzt die Gerichte entscheiden positiv "in meinem Sinne" Wenn ich nur die o.g. Bescheinigungen einreiche, dann wird FA 3.000 EUR Gewinn ausrechnen, da bin ich mir ziemlich sicher
... Mehr anzeigen