habe soeben einen Gerichtsbescheid vom Finanzgericht München zu meiner Klage bzgl. Teilfreistellung erhalten. Die Klage wird abgewiesen. In der Rechtsmittelbelehrung wird mir jedoch ein Antrag auf mündliche Verhandlung anheimgestellt; dieser würde den Gerichtsbescheid außer Kraft setzen. Die Begründung der Abweisung ist hanebüchen: Obwohl das Gericht einräumt, dass die Teilfreistellung - nach dem Willen des Gesetzgebers - der Kompensation des Fondsverkäufers für während der Haltezeit auf Fondsebene geleistete Steuerzahlungen dient, sieht es als "zwangsläufige Konsequenz" der 30%igen Reduktion des Gewinns bei Verkauf, dass auch der Verlust um 30% reduziert werden muss. Die einzige Begründung des Gerichts , die ich erkennen kann, ist, dass - im gesetzlichen Sinn - Gewinne und Verluste (nach Auffassung des Gerichts) das gleiche sind und die Vorgehensweise der Finanzämter damit gesetzeskonform ist. Alles andere scheint das Gericht nicht zu interessieren. Damit haben wir weiterhin die absurde Situation, dass Verkäufer mit Gewinn für bereits gezahlte Steuern kompensiert werden, Verkäufer mit Verlust jedoch nicht nur nicht kompensiert sondern darüber hinaus auch noch mit einer 30%igen Reduktion der Verlustzuweisung bestraft werden - das kann nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen sein. In diesem Sinne sehe ich auch eine grobe Steuerungerechtigkeit bzgl. dieser beiden Gruppen. Durch den Börsensturz wg. Ukraine-Krise wird wohl lange fast jeder Fondsverkäufer von dieser Ungerechtigkeit betroffen sein. Ich kann Euch nur raten Euch zu wehren. Jeder, der in der Steuererklärung entsprechende Angaben in der Anlage KAP macht, kann gegen den Bescheid Einspruch erheben. Gruß Teilfreistellung
... Mehr anzeigen