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Quellensteuer Dänemark

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Regelmäßiger Autor
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Hallo,

 

ich benötige einen Rat. Ich habe das Formulat 02.035 der Dänischen Zollbehörde ausgefüllt und an mein Finanzamt gesendet. Das Formular besteht aus einer Seite und es geht nur um die Bestätigung, dass ich in Deutschland lebe. Den Antrag selber wollte ich dann direkt über das Internet stellen.

Jetzt kommt meine Frage: Das FA Korbach-Frankenberg schreibt:

... bitzte den kompletten Antrag auf Rückerstatttung der dänischen Quellensteuer einzureichen, die Exemplare für die dänische Steuerverwaltung und den Gläubiger werden Ihnen zusmamane mit der Bestätigung zurückgeschickt.

...

 

Damit ich den Antrag stellen kann benötige ich das Fortmular zurück. Aber das bekomme ich erst wenn ich den Antrag einreiche. Das geht aber nur elektronisch? Irgendwie verstehe ich das nicht. Was mache ich falsch?

 

Gruß

Marko

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Hi @mawa2210,

aus dem Schreiben des FA entnehme ich, dass die den gesamten Vorgang auf ihrem Tisch haben wollen.

Dann erhalten sie alle Anträge und Formulare wieder zurück.

Genaueres könnten sie telefonisch über den Sachbearbeiter erfragen.

Am besten wäre es, wenn sie alle Dokumente einscannen würden und das FA würde das ihren dänischen Kollegen gleich digital übermitteln.

Da denke ich aber wohl zu weit in der EU?

Grüße

 

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Mein Finanzamt bestätigte 02.035 ohne Probleme und ohne weitere Unterlagen zu verlangen.

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@iris1313Kannst Du mir dein Finanzamt nennnen. Ich habe heute mit der Kollegin telefoniert. Sie sagte, dass sie einen komplett ausgefüllten Antrag benötigt, damit das bei meier Steuer berücksichtigt werden kann. Ich habe versucht ihr zu sagen, dass DK nur noch online geht...

Danke

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Schau bitte mal was wir hier geschrieben hatten:

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/r%C3%BCckforderung-der-d%C3%A4nischen-Quellensteue...

 

by the way: Ich kaufe keine dänischen Aktien mehr im Moment. Rückforderung dauert mir zu lange.

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Das Finanzamt Regensburg erledigte das nur mit dem Ansässigkeitsformular ohne weitere Anlagen zu verlangen, übrigens nicht nur bei Dänemark sondern auch bei anderen Ländern

wie z. B. Irland etc..

 

Das mit den 2 x 18 Monaten wurde mir auch so mitgeteilt!

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@hohofDie Infos zu der Rückforderung hatte ich gelesen. Ich wollte nur wissen ob auch andere User Probleme mit derm Finanzamt bzgl. der Bescheinigung hatten.

 

Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen und nach meinem Urlaub lag nun die Bescheinigung komentarlos vor.

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@iris1313Danke für die Info. Ich habe meine Sachbearbeiterin darüber informiert, dass das FA Regensburg es so handhabt. Scheinbar hat sie sich dann informiert. Nach meinem Urlaub war das Dokument da.

 

Das die Erstattung in DK lange dauert ist nicht so schlimm. Besser als in den anderen Ländern ist das Verfahren auf jedem Fall.

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Gelegentlicher Autor
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Hallo,

 

habe mir das dänische Formular heruntergeladen und dazu eine Frage. Was ist bitte mit Personennummer gemeint? Ist es die Ausweisnummer oder die Steuernummer oder die persönliche Identifikationsnummer?

 

Danke im Voraus!!! 

 

Freundliche Grüße

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Autorität
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Nimm Deine Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig).

 

Im Gegensatz zur Steuernummer und zur Ausweisnummer bleibt die Steuer-IdNr. auf ewig gleich und liegt zudem sowohl beim bescheinigenden Finanzamt als auch bei Deinem Kreditinstitut für "Nachforschungszwecke" vor.

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