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Optionsscheine in Aktien umwandeln

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Hallo,

ich habe mich zum ersten Mal mit dem Thema Optionsscheine beschäftigt und dachte ich hätte es kapiert. Habe es wohl aber nicht. Ich habe jetzt für ca. €50 plus Gebühren eine kleine Menge von Call-Optionen auf eine Aktie gekauft, um es einmal auszuprobieren. Die Laufzeit des Calls ist extrem kurz (2 Wochen), der Basispreis der Option liegt bei €9, aber der momentane Wert der Aktie ist €9,80 und ich vermute, dass sie in den nächsten Tagen kräftig steigen wird. Ich dachte mir also, dass ich dann in 1-2 Wochen mein Optionsrecht ausübe und die Aktie zum Preis von €9 kaufe (plus Gebühren). Funktioniert das so? Und muss ich dazu tatsächlich ein Formular an die Consorsbank schicken? Oder habe ich da etwas grundsätzlich missverstanden?

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Zusatzfrage: oder warte ich einfach, bis die Option fällig ist und werden mir dann automatisch die Aktien zugeteilt?

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@Gegenpapst 

Ob der Optionsschein automatisch ausgeübt wird, oder du dich selbst darum kümmern musst, legt der Emittent fest. Für die Ausübung von Optionsscheinen gibt es eine vom Emittenten festgelegte Frist. Verpasst man diese, kann man den Optionsschein nicht mehr ausüben.

 

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Da hier munter Begriffe durcheinandergewirbelt werden nur der Hinweis:

 

Optionsscheine und Optionen sind unterschiedliche Produkte.

 

Optionsscheine/Zertifikate- der Emittent legt fest, ob und wie ausgeübt wird.

Sollte alles im Basisinformationsblatt stehen.

Die üblichen CALL-Optionsscheine können z.B. nicht ausgeübt werden.

 

Ohne WKN ist das aber stochern im dunkeln.


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Danke für die schönen Antworten, ich sehe jetzt etwas klarer. Bin halt ein blutiger Anfänger, habe mich aber inzwischen etwas sachkundig gemacht. Ich habe jetzt aber noch ein paar Fragen:

1. Im Informationsblatt steht, dass die Optionsschein am Ende der Laufzeit automatisch ausgeübt wird. Heißt dass, dass ich die entsprechende Aktie kaufe, oder nur den Gewinn/die Differenz auf mein Konto bekomme?

2. Wenn Letzteres stimmt, wovon ich ausgehe, was müsste ich tun, um die Aktien in mein Depot zu bekommen? Ist dafür das Formular?

3. Angenommen, ich will vor Ende der Laufzeit auf mein Ausübungrecht verzichten. Was mache ich dann - verkaufe ich den Optionsschein oder was? Weil, die Consorsbank hat ja keine Funktion im Banking, mit der ich sage "ich übe die Option nicht aus".


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Gerne.

 

1.)  Nein- solange nicht explizit dort steht, das Aktien geliefert werden, bekommst Du den Restwert ausgezahlt.

Hier spielt auch das Bezugsverhältnis eine Rolle -Bruchstücke bekommt man nicht eingebucht.

 

2.) Wenn Aktien nicht vorgesehen sind, kannst Du nichts machen außer ganz normal an der Börse kaufen.

(Oder ein Produkt kaufen, das eine Lieferung von Aktien auch vorsieht.)

Danach kann man auch explizit suchen (leider nicht bei Consors).

 

3.) Wäre die Frage, ob Du überhaupt ein Ausübungsrecht hast- wie gesagt- das hat man in der Regel nämlich nicht.

Nur der Emittent übt automatisch aus.

Bei Verzicht verkauft man vorher- das gibt auch noch etwas Zeitwert zurück, der am Verfallstag ja bei 0 wäre.

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Super, vielen Dank - wieder was gelernt!

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