Hallo Comunity,
ich habe vor kurzem bei einem Vortrag gehört, dass ein Optionsschein immer einen inneren Wert haben muss, ansonsten dem Anleger immer ein sicherer Gewinn winken würde (THEORETISCH).
Leider weiß ich nicht genau, ob diese theoretische Annahme bei jeder Put oder Call - Variante gilt. Verständnishalber würde mich sehr interessieren, wie das gemeint ist. Gerne auch mit einem Beispiel zum Verständnis.
Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe bei einer Antwortsuche!
Ergänzend zu dieser Frage hätte ich noch eine Frage. Kann ein Privatanleger Optionsscheine als Openinggeschäft auch verkaufen (also Short Call, Short Put)? Das würde ja bedeuten, man müsste ein gedecktes oder ungedecktes Papier handeln?
ich würde dir ja echt gerne helfen. hab leider null ahnung von dem thema. tipp: ticker doch mal z.B. startrader0378 oder einen der anderen trader, die dir hier versiert erscheinen, direkt an.
Der Optionsscheinpreis setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Dem inneren Wert und dem Zeitwert. Der innere Wert eines Optionsscheines ist der rechnerische Wert, den der Schein besitzt. Das ist jener Betrag, der bei sofortiger Ausübung des Warrants erzielt werden könnte. Der innere Wert ist die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Bezugspreis. Calls weisen demnach einen inneren Wert auf, wenn der derzeitige Kurs des Basiswertes höher als der Bezugspreis ist. Bei Puts hingegen ist dann ein innerer Wert vorhanden, wenn der Kurs des Basiswertes unter dem Strikepreis des Optionsscheines liegt.
Beispiel: Du kaufst einen Call-Optionsschein auf eine Aktie, die aktuell bei einem Kurs von 10 Euro steht. Wenn der innere Wert des Scheins bei 5 Euro notiert, bedeutet dies, dass Du die Aktie zum Zeitpunkt X für 5 Euro (statt jetzt für 10 Euro) beziehen darfst. Der Schein ist also im Geld und kann seinen inneren Wert nur durch den Wertverlust der Aktie verlieren. Fällt die Aktie bis zum Ausübungszeitpunkt auf 5 Euro, ist der innere Wert null und der Schein verfällt. Optionsscheine ohne inneren Wert bedeuten also am Ausübungstag einen sicheren Totalverlust (keinen Gewinn!).
Nein, dass würde ja den Hebel vom Hebel bedeutet und könnte ins unendliche fortgesetzt werden.
Hallo Dax2506,
als erstes bitten wir um Verständnis, dass wir bezüglich der Ausgestaltung von Hebelprodukten und Zertifikaten grundsätzlich keine Aussagen treffen. Da wir bei Wertpapiergeschäften lediglich als Kommissionär auftreten, empfehlen wir konkrete Fragen zur Ausgestaltung solcher Produkte direkt dem jeweiligen Emittenten zu stellen.
Allgemein kann gesagt werden, dass der innere Wert eines Optionsscheins die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Bezugspreis ist. Bei abweichenden Bezugsmengen als 1 muss auch diese entsprechend berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der innere Wert den tatsächlichen Wert eines Optionsrechts bei der Ausübung angibt.
Optionsscheine mit positivem inneren Wert liegen im Geld, mit negativem inneren Wert aus dem Geld und solche mit (fast) identischem inneren Wert am Geld. Der Optionsschein besteht jedoch erst am Verfallstag aus dem inneren Wert, sofern es sich um einen „im Geld“ Optionsschein handelt. Optionsscheine, welche aus dem Geld sind und somit über keinen inneren Wert verfügen, verfallen grundsätzlich wertlos.
Insofern bedanken wir uns bei Startrader0378 für seine ausführliche und korrekte Erläuterung und schließen uns seiner Meinung an. Demnach können wir die von Ihnen genannte Aussage/Theorie zum inneren Wert eines Optionsscheins nicht nachvollziehen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen unsere Webinar-Reihe „Besser Traden: Strategien und Praxistipps“. Heute Abend hält der Referent (Dr. Gregor Bauer) einen Vortrag über Optionsscheine (Teil 1). Sie können sich über folgenden Link hierfür kostenfrei anmelden: https://www.cortalconsors.de/euroWebDe/-?$part=Wissen.Desks.Trainingcenter.Desks.Seminar_und_Webinar...
Freundliche Grüße,
Bülent
Community Moderator