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Neues aus Uhlenbusch: Neue Derivatesteuer.....

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Hallo @all,

....bei der neuen Derivatesteuer scheint sich ein etwas abgemilderterer Verlauf der Krankheit abzuzeichnen......:). Es bleiben allerdings noch ein paar zunächst irreversible Folgeschäden bestehen. Zur Lektüre fürs Wochenende hier der Link....

Heute (09.10.20) wird der Bundesrat in seiner Nachmittagssitzung hoffentlich etwas Licht ins Dunkel bringen......:).

 

https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-ander...

 

Liebe Grüße+ schönes ansteckungsfreies Wochenende

onra

 

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Zum Thema aus dem Originaltext der BMF-Mail an die Obersten Finanzbehörden der Länder:

 

"4. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.)"

 

"Der Vorläufigkeitsvermerk gemäß Nummer 4 ist sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen
für Veranlagungszeiträume ab 2009 beizufügen, zu denen ein Verlust aus Kapitalvermögen
im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 EStG, der aus der Veräußerung von
Aktien entstanden ist, nach § 20 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. § 10d Absatz 4 EStG festgestellt
wird, weil ein Ausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.) nicht möglich ist."

 

Luise ist äußerst gespannt auf die verfahrenstechnische Umsetzung, WIE die Finanzämter/innen längst bestandskräftige Steuerbescheide nachträglich rückwirkend teilweise mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden.

Daran schließt sie die berechtigte Frage an, WIE diese Vorläufigkeitsvermerke aufgelöst werden sollen; der geneigte Steuerbürger sieht seinem Steuerbescheid ja nicht an, ob eventuelle Verluste aus Aktienveräußerungen darin vermerkt wurden, selbst wenn er regelmäßig eine Anlage KAP zur Steuererklärung mit abgegeben hat.

Manch "versehentlich" sinnlos angeforderte Verlustbescheinigung könnte plötzlich erheblich im Wert steigen ...

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Hallo @stocksour ,

....ich vermute mal, dass das ganze Prozedere wohl so ablaufen wird, dass alle Einkommensteuerbescheide ab VZ 2009, die eine Anlage KAP mit expliziter Beantragung der Aktienverlustverrechnung mit allgemeinen Erträgen abgegeben hatten (....Personen, die mit Widerspruch gegen den Steuerbescheid und Beantragung des Ruhens des Verfahrens mit Verweis auf laufende Verfahren, bis letztendlich/ letztinstandlich beschieden wird, haben zunächst einmal selbst einen guten Überblick über ihre jeweils gemachten Angaben in den Vorjahren......), neu mit den Vorläufigkeitsvermerken versehen werden.

Durch den nun neu versehenen Vorläufigkeitsvermerk  wäre ein Widerspruch gegen den Bescheid ab VZ 2009 nicht weiter nötig gewesen, aber das konnte man ja vorher nicht wissen; weitere Widersprüche gegen zukünftige Bescheide wären damit nicht weiter nötig...; man muss halt "nur" seine Aktienverlust-Verrechnungsabsicht vernünftig dokumentiern, dann klappts auch mit dem FA, wenn denn das BverG-Urteil zu Anlegergunsten beschieden werden sollte, wovon zumindest Luise auszugehen scheint...:).

 

LG+ und immer schön Gewinne erzielen, damit man Steuern zahlen darf.....:)

 

onra

 

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Hallo @all,

....Neues von Luise------> Verluste und Gewinne aus Options- und Termingeschäften u. Aktiengewinnberechnung......tralala......:).

 

Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechn...

 

LG++

onra

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Hallo @all,

.....wieder mal was von Luise; heute aus dem Maispaziergang vom 10.05.2022 im Garten des BMF....:).                                                         -------> ----> ertragssteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen....

Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token...

 

LG + viel Spaß bei der Lektüre

onra

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Hallo, @onra ,

wer dieses kryptische BMF-Spezial vollumfänglich versteht, wird auch mit Kryptos aller Art keine Probleme haben.

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Hallo @all,

....Luise hat etwas zur neuen Grundsteuerreform mitzuteilen, das ich an dieser Stelle weitergeben möchte.....:).

einmal hier-------> alles sehr ausführlich:

Grundsteuerreform: Unterstützungsleistungen | Steuern | Haufe

 

und für NRW'ler als Anwender des Bundesmodells ist z.B. die Stelle unten im zweiten Link interessant, da hier alle Daten von Lage, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Fläche, Bodenrichtwert usw. sehr schön auf einem Datenblatt hinterlegt und ausdruckbar sind......--------->

Grundsteuer Geodaten Nordrhein-Westfalen / NRW

 

...ähnliche Portale ebenfalls natürlich auch für die anderen Bundesländer aus dem ersten Link zu entnehmen.....

 

LG + viel Erfolg mit euren Erklärungen und Anlageideen

 

onra

 

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Hallo @all,

...Luise hat wieder einmal einen packenden und vielseitigen Roman der Neuzeit mit dem vielversprechenden Titel "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer"  ausgegraben; das Werk ist aktuell vom 19.05.2022 und ein Lesespaß, wenn man sonst keinen hat........:).

----->

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (bundesfinanzministerium.de)

 

LG++

onra

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Hallo @all,

----> Luise war fleißig und hat Einzelfragen zu einzelnen Kapitalmaßnahmen vom BMF beantworten lassen (HP, ebay, Kraft Foods...).

haufe.de, 17.06.2022

Abwicklung von Kapitalmaßnahmen | Steuern | Haufe

------>

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteue...

 

LG++

onra

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Hallo @all,

.....und wieder mal etwas Erfrischendes in der Urteilsfindung zu Knock-outs.

------> veröffentlicht am 23,06.2022

Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte | Steuern | Haufe

 

LG++

onra

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Hallo @all,

....wieder mal etwas Updatiges aus dem BMF vom 20.12.2022 zur nachadventlichen Lektüre, wenn man sonst nichts zu tun haben sollte..........--------------->

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteue...

 

Schon mal alles Gute für die nächsten Jahre an dieser Stelle

onra

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