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Neues aus Uhlenbusch: Neue Derivatesteuer.....

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Hallo @all,

....bei der neuen Derivatesteuer scheint sich ein etwas abgemilderterer Verlauf der Krankheit abzuzeichnen......:). Es bleiben allerdings noch ein paar zunächst irreversible Folgeschäden bestehen. Zur Lektüre fürs Wochenende hier der Link....

Heute (09.10.20) wird der Bundesrat in seiner Nachmittagssitzung hoffentlich etwas Licht ins Dunkel bringen......:).

 

https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-ander...

 

Liebe Grüße+ schönes ansteckungsfreies Wochenende

onra

 

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Danke. Für mein "Nutzungsprofil" ist vorallem die nicht mehr automatische unterjährige Verrechnung der "simplen" Aktien- und ETF-Verslusttöpfe einschneidend.

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Hallo @all,

.....neue Derivatesteuer im Bundesrat etwas abgebremst.....:)......

https://finanzmarktwelt.de/derivate-verluste-nicht-mehr-verrechnen-bundesrat-180712/

 

LG

onra

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Hallo,

 

der Artikel ist leider Blödsinn.

Zuerst einmal- dieses Gesetz wurde im Dezember 2019 (kurz vor Weihnachten) taggleich von Bundesrat und Bundestag beschlossen und ist in Kraft.

Für die Begrenzung der jährlichen Verrechnung auf max. 10.000 Euro für Totalverluste auf Aktien seit 1.1.2020 und für Verluste auf Termingeschäfte wäre es am 1.1.2021 wirksam.

 

Was heute beschlossen wurde, war eine Empfehlung an den Bundestag, die letztjährige (bereits wirksame!!) Gesetzesänderung wieder zurückzunehmen.

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Hallo @MonoPolly ,

...was ist denn an diesem Artikel "Blödsinn"??? Ich würde den Artikel nicht diskreditieren wollen, warum auch? Inhaltlich habe ich da nichts auszusetzen......Das die beschlossene Gesetzesmimik in Kraft ist, das ist uns allen schon seit Dezember 2019 klar. Dazu gab es reichlich Beiträge hier im Forum. Aber es gibt nach wie vor Klärungsbedarf über die Vorgehensweisen bei bestimmten Anlageinstrumenten. Nochmals Link hier......

 

https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-ander...

 

Die Gesetzgebung in diesem Zusammenhang ist zustimmungspflichtig im Bundesrat, d.h., dass die Vorlagen zunächst wieder in den Bundestag gehen und später erneut dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Im Artikel heißt es:

"Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor – dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit."

 

Schönes Wochenende

onra

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Hallo @onra ,

 

mit der Überschrift fängt es an:

Bundesrat blockiert fürs erste Gesetzesänderung

 

Was blockiert der Bundesrat denn?

Die Empfehlungen des Finanzausschusses (zur Gesetzes(rück)änderung) wurden heute beschlossen- und das ist das genaue Gegenteil einer Blockierung.

 

Also weiter im Text:

Denn die Bundesregierung hatte unter Federführung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgesehen, dass das Einkommensteuergesetz in einem kleinen, aber sehr wichtigen Punkt geändert wird.

 

Er hat nicht "vorgesehen"- das Ding ist- wie alle ausser dem Verfasser wissen- bereits seit Januar in Kraft. Für Derivate mit Wirkung ab 2021. Da muss der Olaf nichts mehr dran ändern.

 

Einer dieser Vorschläge sah vor, diese absurde Änderung im Steuerrecht abzulehnen.

 

Nein- der Vorschlag sah vor, die absurde Änderung nicht abzulehnen, sondern rückgängig zu machen.

 

Für heute sieht es jedenfalls so aus, als hätte der Bundesrat fürs Erste diese Gesetzesänderung blockiert. Aber es kann immer noch beschlossen werden.

 

Wie schon hier bekannt ist- es wurde nichts blockiert, denn es wurde im Dezember 2019 (!) bereits beschlossen.

 

Wenn sowas in der Blöd-Zeitung steht- ok.

Aber in einem Finanzportal ist das einfach nur schlecht recherchiert oder ich spreche ein anderes Deutsch, als üblich.

 

Schönes Wochenende

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Hallo, @MonoPolly ,

Dein Deutsch ist schon OK, aber so lange bei den Finanzämtern und Kreditinstituten die dazugehörigen Verfahrensanweisungen und Durchführungsbestimmungen nicht vorliegen, kann in einem Steuergesetz stehen, was will: Es wird nicht vollzogen.

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Hallo @stocksour,

die soll(t)en ja im Oktober kommen.
Leute mit Totalverlusten aus Aktien über 10.000 Euro im Jahr 2020 dürfte es wohl nicht so viele geben.
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Hallo @onra  Im Artikel von Finanzwelt habe ich den Satz gelesen: [...] Nur dumm, wenn man jahrelang in Folge mehr Verluste als Gewinne macht.[...] Dieser Satz fand ich lustig. Ich musste unvermittelt denken: Der gedachte Investor sollte die Börse meiden und es doch lieber machen wie unser Bundesfinanzminister: Sparbuch.

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Unser Olaf und seine Gattin (Minsterin) haben zusammen ein Monatseinkommen von über 30.000 Euro. Da kann man es sich leisten, sein Geld aufs Sparbuch zu schieben -jeden Monat hat man einen enormen Wertzuwachs.Smiley (fröhlich)

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