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Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung - Nel Asa

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Gelegentlicher Autor
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Registriert: 15.03.2020

Liebe Community,

 

ich habe eine Frage.

 

Heute habe ich ein Terminanschreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass Nel Asa eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung vornimmt. Ich habe ca. 90 Nel Asa Aktien.

 

Anmerkung 2020-04-01 212639.png

 

Ich soll mich bis 03.04.2020 entscheiden, ob ich eine Weisung erteile oder nicht.

 

Was bedeutet das genau für mich und was soll ich eurer Meinung nach tun?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Viele Grüße

Markus

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Hallo, Markus,

am besten hältst Du einfach die Füsse still und machst gar nichts.

 

Das 1 Bezugsrecht (90 Aktien X Trennverhältnis 0,01182 = 1,0638, gerundet 1) im Bestand berechtigt Dich, 1 Aktie zum Preis von NOK 9,50 = ca. EUR 0,83 zu beziehen.

Der Abwicklungsvorgang würde Dich aber min. EUR 2,50.- an Gebühren kosten.

=> Die 1 neue Aktie wäre mit EUR 3,33.- ziemlich teuer.

 

Da ist es besser, das Bezugsrecht wertlos verfallen zu lassen.


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
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Hallo,

 

danke für die Antwort.

 

Ich bin übrigens Markus und nicht Klaus.

 

 

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Beiträge: 3865
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Sorry, Markus, da war mein RAM noch nicht richtig hochgefahren. Hab's korrigiert.

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Hello Gemeinde,

weiss jemand zufällig, ob bereits angestossene Weisungen vor Fälligkeitstermin noch stornieren lassen (müssen) ?

 

Merci

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Erteilte Weisungen sind unwiderruflich.

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ist es jetzt immer noch nicht möglich eine geteilte Weisung zu stornieren?

 

"Außerdem gibt es die Möglichkeit, bereits erteilte Weisungen zu stornieren"

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Warum sollte sich das in dieser Woche geändert haben? Woher stammt dein Zitat?

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@Thilo123 

Wo steht, dass man eine erteilte Weisung stornieren kann? Auf dem Weisungsformular der Kapitalmaßnahme? Wenn ich mich richtig erinnere, kann man eine Weisung zu einer Kapitalmaßnahme nicht mehr stornieren, wenn diese bereits an die Gesellschaft weitergegeben wurde. Eventuell hat man eine Chance diese zu stornieren, wenn die Weisung noch nicht weitergegeben wurde. Ob eine Stornierung noch möglich ist, oder nicht, kann eventuell die Kundenbetreuung beantworden. Am einfachste ruft man dort an und schildert das Problem.

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Aufsteiger
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Also ich habe in dem Anschreiben auf der letzten Seite einen Widerrufs-Vordruck dabei, um erteilte Weisungen zu stornieren/widerrufen....  Smiley (fröhlich)

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