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am 01.04.2020 21:30
Liebe Community,
ich habe eine Frage.
Heute habe ich ein Terminanschreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass Nel Asa eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung vornimmt. Ich habe ca. 90 Nel Asa Aktien.
Ich soll mich bis 03.04.2020 entscheiden, ob ich eine Weisung erteile oder nicht.
Was bedeutet das genau für mich und was soll ich eurer Meinung nach tun?
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Markus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02.04.2020 10:41 , bearbeitet 02.04.2020 10:59
Hallo, Markus,
am besten hältst Du einfach die Füsse still und machst gar nichts.
Das 1 Bezugsrecht (90 Aktien X Trennverhältnis 0,01182 = 1,0638, gerundet 1) im Bestand berechtigt Dich, 1 Aktie zum Preis von NOK 9,50 = ca. EUR 0,83 zu beziehen.
Der Abwicklungsvorgang würde Dich aber min. EUR 2,50.- an Gebühren kosten.
=> Die 1 neue Aktie wäre mit EUR 3,33.- ziemlich teuer.
Da ist es besser, das Bezugsrecht wertlos verfallen zu lassen.
am 02.04.2020 10:55
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich bin übrigens Markus und nicht Klaus.
am 02.04.2020 11:03
Sorry, Markus, da war mein RAM noch nicht richtig hochgefahren. Hab's korrigiert.
am 16.09.2020 11:26
Hello Gemeinde,
weiss jemand zufällig, ob bereits angestossene Weisungen vor Fälligkeitstermin noch stornieren lassen (müssen) ?
Merci
am 16.09.2020 12:21
Erteilte Weisungen sind unwiderruflich.
am 24.09.2020 10:15
ist es jetzt immer noch nicht möglich eine geteilte Weisung zu stornieren?
"Außerdem gibt es die Möglichkeit, bereits erteilte Weisungen zu stornieren"
am 24.09.2020 10:35
Warum sollte sich das in dieser Woche geändert haben? Woher stammt dein Zitat?
am 24.09.2020 10:36
Wo steht, dass man eine erteilte Weisung stornieren kann? Auf dem Weisungsformular der Kapitalmaßnahme? Wenn ich mich richtig erinnere, kann man eine Weisung zu einer Kapitalmaßnahme nicht mehr stornieren, wenn diese bereits an die Gesellschaft weitergegeben wurde. Eventuell hat man eine Chance diese zu stornieren, wenn die Weisung noch nicht weitergegeben wurde. Ob eine Stornierung noch möglich ist, oder nicht, kann eventuell die Kundenbetreuung beantworden. Am einfachste ruft man dort an und schildert das Problem.
am 24.09.2020 10:42
Also ich habe in dem Anschreiben auf der letzten Seite einen Widerrufs-Vordruck dabei, um erteilte Weisungen zu stornieren/widerrufen....