Guten Morgen,
gibt es hier noch weitere Geschädigte des Spin-Offs von Hewlett Packard letzte Woche?
Ich überlege, ob es Sinn macht, Einspruch beim Finanzamt einzulegen.
Es ist schon eine Dreistigkeit, den Spin-Off Anteil als Dividendenausschüttung voll zu besteuern, obwohl der Aktionär keinen Cent mehr als vorher auf dem Depot hat.
Hallo, bin jetzt zu hause und habe das offizielle Schreiben meiner Bank.
Es steht ein Spin-Off von HPE (!) - nicht HP Co an.
Text:
ISIN US42824C1099
WKN (A140KD
Die Gesellschaft hat die Entflechtung (Spin-off) der MICRO FOCUS INTERNATIONAL PLC beschlossen.
Ex-Tag 01.09.2017
ISIN (WKN) neu: US594837208 (ADWC3)
MICRO FOCUS INTERNATIONAL PLC
Für 1 Aktie der Gesellschaft, die am 31.08.2017,abends (Stichtag) in Ihrem Bestand ist,
erhalten Sie 1 ADR MICRO FOCUS INTERNATIONAL PLC zusätzlich.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung der Kapitalmaßnahme einen steurpflichtigen Kapitalertrag darstellen kann ..... (usw, usw - abgekürzt)
Mit den richtigen Suchworten findet man das auch im Internet:
Wie wir nun hinreichend wissen, ist jeder Einspruch beim FA zwecklos,
da von höchster Stelle MBF eine entsprechende Vorgabe gemacht wurde.
Ergo habe ich soeben auch meine kompletten HPE abgestossen.
Ist natürlich auch nicht optimal, wenn man sich den Zeitpunkt für den Verkauf nicht auswählen kann, sondern von einer nicht nachvollziehbaren Regel des BMF zum Verkauf gezwungen/genötigt wird.
Als ehemaliger HP'ler besitze ich jetzt noch HPC Aktien.
Falls da auch irgendwann ein Spin-Off ansteht, ist es bei mir engültig vorbei mit
Aktien von Amerikanischen Firmen.
Das muss man sich mal reinziehen:
http://www.nasdaq.com/press-release/hewlett-packard-enterprise-completes-spinoff-and-merger-of-softw...
Wie früher schon erwähnt, sind solche Spin-offs für "American Citizens" steuerfrei. Zitat aus dem Artikel oben:
"The spin-off of Seattle is intended to qualify as a generally tax-free transaction for U.S. federal income tax purposes."
Und das ist auch ds einzig Richtige, denn ein Spin-off stellt keinen Gewinn, sondern nur eine andere Verteilung des Kapitals dar - aber das ist dem Fiskus in Deutschland egal - eine prima Gelegenheit zum abkassieren.
Hallo Gemeinde,
Der nächste Spin-Off im Dunstkreis von HP steht an:
Die Firma DXC führt einen Spin-Off aus.
Effektives Datum: 1.6.2018
Der Spin-Off wird genauso wie der HP Spin-Off gehandhabt, d.h.
die neuen Aktien werden vom Finanzamt als Dividenden-Ausschüttung besteuert.
Ich werde daher meine DXC Aktien *vor* dem 1.6. verkaufen
Dachte, dass jetzt endlich mal Ruhe ist - aber da habe ich mich getäuscht.
Gruß
Laut einem Artikel bei Reuters wurde als Record Date der 25.05.2018 festgelegt. Wer die Aktie an diesem Tag noch im Depot hat, ist mMn beim Spin-Off mit dabei.
Die Info zum Stichtag 25.5. habe ich auch im Web gefunden.
Meine Bank, deren Name ich nicht nennen darf, schreibt mir:
"Für 2 Aktien dieser Gesellschaft, die am 31.05.2018, abends (Stichtag) in Ihrem Bestand
sind, erhalten Sie eine Aktie der PERSPECTA INC. zusätzlich.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung der Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen
Kapitalertrag darstellen kann. Im Fall der Steuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer sofort
bei Buchung von Ihrem Verrechnungskonto einbehalten und abgeführt"
Kann also sein, dass für Deutschland ein anderer Stichtag gilt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Aktien noch nicht lange im Depot sind,
da sie durch einen anderen Spin-Off/Merger in mein Depot gekommen sind.
Kann also sein, dass ich beim Verkauf auch noch Spekulationssteuer bezahlen muss.
Ich kann also zwischen 2 Übeln wählen und weiß nicht, welches mich letztlich teurer
kommt.
Die DXC Aktie ist übrigens am Fallen 😞
Die Frage ist - schon nach 6 (in Worten: sechs) Jahren - entschieden und sollte Vorbildcharakter für die vielen gleich gelagerten Fälle der Vergangenheit und der Zukunft haben:
DJ Finanzhof: Keine Kapitalertragsteuer auf Aktienzuteilung aus US-Spin-off
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Aktienzuteilung im Rahmen eines Spin-offs in den USA an private Kleinanleger führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Ein Passus des Einkommensteuergesetzes sei auch "auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. (Aktenzeichen: VIII R 9/19)
Konkret ging es um die Aufspaltung von Hewlett-Packard Co in die dabei umbenannte Hewlett-Packard Inc (HPI) und die neu entstandene Tochter Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE). Die Aktionäre erhielten dabei Aktien von HPE ins Depot gebucht. Das Finanzamt stufte dies als steuerpflichtigen Kapitalertrag für den Aktionär, wogegen dieser erfolgreich vor dem Finanzgericht klagte.
Der Bundesfinanzhof bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Revision des Finanzamts zurück. Erst bei einer späteren Veräußerung der Aktien von HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/smh/sha
(END) Dow Jones Newswires
October 14, 2021 07:52 ET (11:52 GMT)
Zusatzfrage:
Was geschieht bei vor 2008 gekauftem "steuerlichem Altbestand"?
Bei der Henne (HPI), ist der Fall klar.
Erbt das erst nach Einführung der Abgeltungsteuer gelegte Ei (HPE) den Bestandsschutz der Henne?
Oder zählt hier das Erwerbsdatum (2015) des Hühnerhalters?
Ich kann dir das anhand meines steuerfreien Bestandes von Alphabet beantworten.
Dort sind die gesplitteten Aktien bei der Bank als ebenfalls steuerfreier Altbestand geführt.
Nachdem zuerst Kapitalertragssteuer berechnet wurde, ist nun alles gut.