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Gemischtes Depot mit Aktien aus D und USA / Steuer

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.06.2020

Guten Tag,

 

ich habe aktuell ein Depot mit deutschen Aktien / ETFs.

Hierzu würde ich gerne ein paar US-Aktien dazunehmen.

Macht das rein steuerlich Sinn im Bezug auf den Freistellungsauftrag

oder sollte man quellensteuerpflichtige Titel eher in einem

weiteren Depot halten und den Freistellungsauftrag für

ausschliesslich deutsche Aktien verwenden?

 

Viele Grüsse

M.

 

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
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Beiträge: 3888
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Hallo, @MAM7 ,

es macht keinen Sinn, weil der FSA nicht für Dein Depot, sondern für Deine komplette Bankverbindung gilt; egal wie viele Depots Du bei dieser Bankverbindung anlegst, die Erträge werden samt und sonders mit dem selben FSA verrechnet.

 

Die US-Quellensteuer spielt dabei auch keine Rolle, weil die deutsche Abgeltungssteuer erst nach Abzug der Quellensteuer zuschlägt.


Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.06.2020

Danke für deine Antwort!

 

Das heißt folglich:

Wäre mein Ertrag im Depot der Consorsbank unter dem Freistellungsauftrag, würde ich in D keine Steuern zahlen, wohl aber trotz FSA die US-Quellensteuer.

 

Hätte ich hingegen ein zweites Depot bei einer weiteren Bank und könnte ich somit mein Consorsbank-Depot mit Freistellungsauftrag auf deutsche Aktien / ETF ausstatten und das andere (bei Fremdbank) für meine quellensteuerpflichtigen Aktien (ohne erteilten FSA), würde das doch Sinn ergeben, da die Quellensteuer mit der Kapitalertragssteuer verrechnet wird. Oder mache ich mir hier zuviel Kopf?

 

Viele Grüsse

M.

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
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Die amerikanische Quellensteuer läuft völlig unabhängig von der deutschen Kapitalertragssteuer. Da kannst du noch so viele Depots anlegen.


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Registriert: 12.01.2019

Hallo @MAM7 ,

Bank a: alle Erträge ohne Quellensteuer, nicht ausgeschöpfter Sparer-FB < 801€ = keine Abgeltungssteuer, Soli, KiSt.

Bank a: Erträge mit und ohne Quellensteuer, nicht ausgeschöpfter SpFB = keine Abgeltungssteuer, auflaufende Quellensteuer im QSt-Topf, die nicht verrechnet werden konnten = Am Ende des Jahres Steuerbescheinigung mit Dokumentation der anrechnebaren, noch nicht verrechneten Q-Steuer = wenn sonst keine weiteren Erträge, dann verpuffen die anrechenbaren Q-Steuern, da der Q-Topf nicht ins Folgejahr übertragen wird.

 

Mit Bank b: hier nur quellensteuermäßige Dividenden, Zinsen,......, angesetzter SpFB=0.

Ergebnis: Deine Erträge werden versteuert und die Quellensteuer wird verrechnet.

 

Deine zu viel gezahlten Abgeltungssteuern, Soli, KiSt müsstest du bei insgesamten Erträgen < 801€ über deine Steuererklärung Anlage KAP wieder zurückerstatten lassen.

Du zahlst zunächst und holst später wieder zurück......

 

Bei Erträgen, die hoffentlich bald mal >> 801€ sind, macht das ganze eher weniger Sinn, da immer ordentlich mit Quellensteuer verrechnet werden kann.....

 

Hänge dir zu dem Thema noch was von @stocksour aus 2019 an..., so verständnismäßig.

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Quellensteuer-Fragen/td-p/88568

 

Liebe Grüße

onra

 

 

 

 

 


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Beiträge: 3888
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@MAM7 :

Es gibt keine "quellensteuerpflichtigen Wertpapiere", sondern nur quellensteuerpflichtige Erträge (Dividenden, Zinsen) aus ausländischen Wertpapieren. Realisierte Verkaufsgewinne sind übrigens nicht quellensteuerpflichtig.

 

Mit einem Depot bei einer Fremdbank verlagerst Du das Thema - ohne persönlichen Nutzen - zu dieser Bank, was unter Umständen dazu führt, dass Du bei der Steuererklärung (Anlage KAP) aufwendige Querverrechnungen der Beträge Deiner Steuerbescheinigungen durchführen musst.

 

Zum Einlesen in die komplexe Verrechnungsthematik schon mal ein aufschlußreicher thread, dort insbesondere die Beiträge von @Sigrid_W .


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Chapeau, @onra , was Du alles ausgräbst ...

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
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Beiträge: 2211
Registriert: 12.01.2019

[off topic...]   hallo @stocksour ,

...wer nicht gräbt, kann auch nichts finden...:).

Und wo wir gerade bei dem Off Topic-Thema "graben" sind:

Wer anderen eine Grube gräbt, muss ganz schön dämlich sein.....:)....

 

In diesem Sinne noch einen schönen Abend +

onra

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