Danke für deine Antwort! Das heißt folglich: Wäre mein Ertrag im Depot der Consorsbank unter dem Freistellungsauftrag, würde ich in D keine Steuern zahlen, wohl aber trotz FSA die US-Quellensteuer. Hätte ich hingegen ein zweites Depot bei einer weiteren Bank und könnte ich somit mein Consorsbank-Depot mit Freistellungsauftrag auf deutsche Aktien / ETF ausstatten und das andere (bei Fremdbank) für meine quellensteuerpflichtigen Aktien (ohne erteilten FSA), würde das doch Sinn ergeben, da die Quellensteuer mit der Kapitalertragssteuer verrechnet wird. Oder mache ich mir hier zuviel Kopf? Viele Grüsse M.
... Mehr anzeigen