Guten Tag zusammen, ich habe im Jahr 2015 ein Betrag X durch den Handel mit Wertpapieren gewinnen können. Automatisch wurden nach überschreiten des Freibetrages, Steuern in Höhe der Abgeltungssteuer von 25% abgetragen. Jetzt bin ich auf die "Günstigerprüfung" gestoßen. Aus zahlreichen Informationen entnehme ich, dass ich mit der Steuererklärung prüfen lassen kann, ob ich einen gewissen Teil an den bereits abgeführten Steuern, über den Freibetrag hinaus, zurückholen kann. Wovon ist es abhängig? Wonach kann ich mich richten? Was muss ich tun um die Steuern zurück zubekommen? Grüße Herr_Reddmann
Hallo @Herr_Reddmann,
meines Wissens nach, lohnt sich eine Günstigerprüfung nur, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Damit diese Prüfung vom Finanzamt durchgeführt werden kann, muss man die Steuerbescheiningung für das Depot zusammen mit der Steuererklärung einreichen.
Viele Grüße
immermalanders
Ok, hab ich verstanden, vielen Dank!
Aufgrund dessen, dass ich verheiratet und in Steuerklasse III bin, habe ich einen gesplitteten Steuertarif.
Somit habe ich einen effekiven Steuersatz von rund 18%.
Kann ich demnach die Lücke von 7% durch meine Steuererklärung wieder reinholen?
Was brauche ich dazu?
Ok, dass stimmt natürlich.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe