Guten Tag zusammen, ich habe im Jahr 2015 ein Betrag X durch den Handel mit Wertpapieren gewinnen können. Automatisch wurden nach überschreiten des Freibetrages, Steuern in Höhe der Abgeltungssteuer von 25% abgetragen. Jetzt bin ich auf die "Günstigerprüfung" gestoßen. Aus zahlreichen Informationen entnehme ich, dass ich mit der Steuererklärung prüfen lassen kann, ob ich einen gewissen Teil an den bereits abgeführten Steuern, über den Freibetrag hinaus, zurückholen kann. Wovon ist es abhängig? Wonach kann ich mich richten? Was muss ich tun um die Steuern zurück zubekommen? Grüße Herr_Reddmann
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