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Französische Finanztransaktionsteuer

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
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Warum fällt beim Kauf von französischen Aktien 0,3% Finanztransaktionsteuer an, wenn sich überall nur ein Hinweis auf 0,2% finden läßt?

Werden entsprechende Hinweise nicht angepasst?

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
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@diddldidu

Wenn ich mich recht erinnere, hast du bei CB "Apothekenpreise" beklagt. Da ging es um Gebühren im Promillebereich. Und jetzt willst du dich stark machen für französische Aktien, bei denen zusätzlich eine Gebühr von 0,3 %  erhoben wird? Kannst ja mal ausrechnen, wieviel das ist bei einer 50000  oder 100000 Order  ist, die du normalerweise ja aufgibst!!!

Deine Bemerkungen über Aktien entspringen nicht gemachten Erfahrungen. Ich weiß nicht, was du uns über deutsche Inhaberaktien sagen willst. Ich habe schon lange Munichre Aktien. Mir ist nicht bekannt , dass ich zusätzlich eine Gebühr bezahlt habe. Und wenn, dann war diese Gebühr nicht der Rede wert. Mein Investment ist schon beachtlich, aber kommt an deine Ordergrößen nicht heran.

Ich lasse es jetzt , da ich sehr vom Thema abgeschweift bin.

Du kannst ja deine empfohlenen Aktien kaufen und dann nach Jahren über Erfahrungen berichten.

 

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Und jetzt willst du dich stark machen für französische Aktien, bei denen zusätzlich eine Gebühr von 0,3 %  erhoben wird?

 

In den genannten beiden Fällen muss man sich aber nicht für 90 Euro jedes Jahr pro Dividende seine französischen Steuern über die Bank wiederholen. Dazu gibt es bei Air Liquide dann 10% als Bonus auf die Dividende obendrauf. 

 

Deine Bemerkungen über Aktien entspringen nicht gemachten Erfahrungen.

 

Doch, ich kenne die Prozedur aus eigener jahrelanger Erfahrung recht gut. Bei AirLiquide gibt es beim Kauf über eine deutsche Bank jeden Oktober/November die Anfrage, ob man seine Inhaberaktien registrieren lassen möchte- eben, um nach zwei Kalenderjahren den Bonus zu bekommen. Ansonsten bleibt es bei Bonusaktien- in der Regel alle zwei Jahre zum Verhältnis 1 für 10 gehaltene Aktien. Handelbarkeit umgewandelter Aktien ausgeschlossen ohne erneute Umwandlung in Inhabraktien, wenn in deutschem Depot.

 

Ich weiß nicht, was du uns über deutsche Inhaberaktien sagen willst.

 

Ehrlich gesagt- nichts. Thema waren französische Aktien - da habe ich zwei Beispiele gebracht, das man nicht immer 90 Euro zahlen muss.

 

Aber da ich ja keine Ahnung habe, hier der direkte Link:

https://www.airliquide.com/shareholders/shareholding-options

 

Namensaktien deutscher AGs sindin der Regel jederzeit handelbar- es fallen höchstens die Gebühren für die Eintragung ins Aktienregister an.

 

 


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# Soll das heissen, dass der französische Gesetzgeber inzwischen bestimmt,

# was für Steuern beim Handel an deutschen Börsen zusätzlich erhoben werden?

# Mit welchem deutschen Gesetz hat unsere Regierung dies erlaubt?

# War das gar der Herr Schäuble, der deutsche Souveränität an die Franzosen abgab?

 

Die Steuer fällt vermutlich gar nicht "beim Handel an deutschen Börsen" an, sondern beim Umbuchen der außerhalb Deutschlands gelagerten französischen Aktien.

 

Wäre es anders, dann müssten die französischen Finanzbehörden für diese Besteuerung einen Informationstausch mit jedem Handelsplatz der Welt (inklusive sämtlicher OTC-Plattformen) aufgebaut haben, an dem solche Aktien gelistet sind - und würde auch nur ein einziger Handelsplatz, beispielsweise in einem "Steuerparadies", bei diesem Informationsaustausch nicht mitmachen, dann würden die großen Marktteilnehmer ihre Transaktionen sofort dorthin verlegen und damit das gesamte System aushebeln.

 

Ein Informationstausch mit den drei internationalen Zentralverwahrern wäre vergleichsweise simpler und unterliegt vermutlich dem jeweiligen Recht des Landes, in welchem sich dieser Lagerort befindet (falls nicht eine übergeordnete EU-Richtlinie einen solchen Informationsaustausch regelt).

Der für internationale Aktien zuständige ICSD von Clearstream, dem Zentralverwahrer der Deutschen Börse AG, hat seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg (wo Herr Schäuble nicht zuständig ist, Frankreich oder Italien allerdings ebensowenig).

 

Im Prinzip funktioniert diese Finanztransaktionssteuer wohl relativ ähnlich wie die in Deutschland übliche Umschreibegebühr für Namensaktien - bloß dass letztere vom Emittenten der Aktie erhoben wird und die Finanztransaktionssteuer vom französischen Staat (und eben auch nur für französische Aktiengesellschaften mit einer Mindest-Marktkapitalisierung von 1 Mrd. €).

 

Der inzwischen veraltete Steuersatz von 0,2% steht übrigens auch noch so in Wikipedia.

 

# Spanien müsste mittlerweile doch auch (wieder) einfach verrechnet werden (?),

# seit dem dort die steuerliche Gesetzgebung angepasst wurde

 

Ja, von den 19% spanischer Quellensteuer werden seit 2015 die üblichen 15% mit der deutschen Steuer verrechnet.

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"# Soll das heissen, dass der französische Gesetzgeber inzwischen bestimmt,

# was für Steuern beim Handel an deutschen Börsen zusätzlich erhoben werden?"

Ja, das tut er. Und nicht nur dort. Ich habe vor Jahren schon selbst beim Handel von französischen Aktien am US-OTC Markt Finanztransaktionssteuer bezahlen müssen.
Was die grenzüberschreitenden Besteuerungen angeht, sieht man die Problematik doch gerade wieder bei den Derivaten auf US-Assets.
Das alles ist zwar ärgerlich und nervend - sicher auch für mich. Aber ich bezweifle, dass das irgendwas bringt, wenn man sich hier "seitenweise drüber echauffiert".
Entweder man zieht `ne Konsequenz, oder man lebt damit.
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Meine Zustimmung.

Als Aktionär muss man flexibel sein.

Darüber jammern, dass bei französischen Aktien eine Finanztransaktionssteuer erhoben wird, bringt nichts.

Es ändert auch nichts, sich seitenlang darüber auszulassen

wenn Spin offs durchgeführt werden , die den Aktionär steuertechnisch belasten

oder wenn die DAB Bank von der Consors Bank übernommen wird und Dinge anders sind

 

Wer nicht zufrieden ist, zieht die Konsequenzen.

ER kauft einfach keine französischen Aktien, sondern nur Aktien aus  Ländern, die aktionärsfreundlich sind.

bzw. er wechselt einfach die Bank, ohne dies immer wieder lauthals anzukündigen und sich weiterhin aufzuregen.

 


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Eine andere Alternative wäre, dass die Broker keinen Kauf solcher Aktien bzw. Derivate auf solche Aktien zulassen bis die der Sachverhalt endgültig und abschließend geklärt wurde. Dann wird aber auch gemeckert, dass diese Werte nicht mehr gekauft werden können (siehe Derivate auf US Basiswerte)... 

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"Jeder hat so seine eigene Strategie. Für mich kommen nur US , GB, AUS, NL, D infrage."

 

Bahamas vergessen? Aktien von dort zahlen Dividende ohne jeden Abzug. Keine Quellensteuer, nur dt. Steuer kommt dazu.

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Hallo CB_Sonja,

 

habe gestern Aktien von der BNP PARIBAS gekauft, ich wurde beim Kauf nicht explizit darauf hingewiesen, das hier 0,3 % Transaktionssteuer anfällt.

Mit dem Versprechen Ihrer "Tochterbank Consors" ist es wohl nicht weit her, wenn seit

2017 hier nicht's pasiert ist !!!

 

Schade, Schade, Schade

 

Werde mich mal bei einem anderen Broker umsehen, ob das dort besser gehandhabt wird !!

 

Gruß  Peter

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ich wurde beim Kauf nicht explizit darauf hingewiesen, das hier 0,3 % Transaktionssteuer anfällt.

 

Es ist nicht verboten, zu wissen, dass diese Kosten in der Summe der Einstiegskosten laut amtlichem Kostenausweis enthalten sein müssen.

 

Wenn Du den Broker gefunden hast, der Dir die französische Transaktionssteuer NICHT in Rechnung stellt, gib Bescheid; der Zustrom wird unendlich sein.

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Hallo Peter @Funnypeterrot  In deinem Beitrag bemängels du die Aufklärungsplicht durch Consors. Da könnte auch Consors bei dir einen mangelnden Kenntnisstand über elementare Börsen-Usancen (substantiv, feminin) vermissen. Dass Frankreich eine Finanztransaktionssteuer eingeführt hat, stand schon mal in allen Zeitungen, seinerzeit. Übrigens, kein Broker auf dieser Welt kann was daran ändern. Schade, schade, schade.

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