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Frage zur Verlustbescheinigung. Habe ich richtig verstanden?

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Beiträge: 2
Registriert: 22.09.2015

Guten Tag.

Habe ich dieses Thema so richtig verstanden?

 

-Wenn ich keine Verlustbescheinigung für 2015 anfordere, werden alle Verluste und Gewinne aus Wertpapieraktionen ins Jahr 2016 mit übertragen.

Diese werden dann mit Gewinnen/Verluste automatisch verechnet.

 

-Wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage, werden diese in der Steuererklärung für 2015 angegeben (für Consors-Konto) und mit anderen Verlusten aus 2015 anderer Banken verrechnet.

Also: z.B. Consors WP-Verlust 200Euro, DAB WP Gewinn 200Euro = Kein WP Gewinn 2015.

 

Stimmt das so?

 

Danke

 

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
Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo @frankg,

 

sofern Sie für dieses Jahr eine Verlustbescheinigung beantragen, erstellen wir mit der Steuerbescheinigung für 2015 eine Verlustbescheinigung. Damit weisen wir eventuell in den Verrechnungstöpfen vorhandene Verluste zum Ende des Jahres aus. Die Verlustverrechnungstöpfe werden anschließend auf null gestellt.

 

Hierbei handelt es sich ausschließlich um Verluste! Gewinne werden im Laufe des Kalenderjahres fortlaufend – sofern möglich – mit Verlusten verrechnet. Bleibt dann ein Gewinnüberschuss übrig, wird unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrages automatisch Abgeltungsteuer abgeführt. Ein „Gewinnübertrag“ in das Folgejahr kann somit nicht stattfinden.

 

Wenn keine Verlustbescheinigung beantragt wird, dann gehen die Verluste in den Verlustverrechnungstöpfen in das nächste Jahr über.

 

Ob und wie genau eine eventuelle Verrechnung mit eventuellen Gewinnen bei anderen Banken im Rahmen der Steuererklärung stattfindet, können wir an dieser Stelle nicht genau sagen. Da wir als Moderatoren in Steuerfragen nicht beratend tätig werden dürfen, empfehlen wir diesbezüglich einen Steuerberater oder die Finanzbehörden zu kontaktieren.

 

Des Weiteren bieten wir zu diesem Thema Webinare an, an denen Sie gerne teilnehmen dürfen.

 

Viele Grüße
Bülent
Community Moderator


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 7
Registriert: 28.12.2015

Ich verstehe den Eiertanz nicht. Banken nehmen unser Geld, beraten uns, wo wir es investieren sollen. Oft nach ihren eigenen Interessen. Aber fragen wir Verbraucher nach unseren Interessen, flüchtet man sich unter das Deckmäntelchen: "Wir dürfen keine Steuerberatung machen". Dabei ist es doch keine Steuerberatung, wenn man den Gesetzestext, der hier zutrifft, zitiert oder mit ein paar allgemeinen aber anschaulichen Beispielen Halogenlicht in die Angelegenheit bringt. Und die Äußerung: "Ob und wie genau eine eventuelle Verrechnung mit eventuellen Gewinnen bei anderen Banken im Rahmen der Steuererklärung stattfindet, können wir an dieser Stelle nicht genau sagen." ist ein Armutszeugnis! Als ob da jemand noch nie selbst eine Steuererklärung gemacht hätte - für mich nicht vorstellbar, aber so etwas scheint es zu geben. Aber was qualifiziert dann so jemanden zu einem Job in einer Bank? Zu einem Job, in dem man dem Kunden raten soll, wie er sein Geld anlegt.

Vielleicht wäre mal ein Gespräch mit dem eigenen Steuerberater, eine Fortbildung oder ein Kontakt mit einer anderen Bank empfehlenswert. Das könnte den Horizont ungemein erweitern.

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
Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Hallo @immerschonsagen,

 

wenn ich das Steuerberatungsgesetz (StBerG) richtig verstehe, ist es jedem, der nicht zum genannten Personenkreis gehört, gesetzlich verboten geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen zu geben. Aber ab wann ist es bereits eine geschäftsmäßige Hilfeleistung??

 

Grüße

immermalanders

 

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