Hallo @frankg,
sofern Sie für dieses Jahr eine Verlustbescheinigung beantragen, erstellen wir mit der Steuerbescheinigung für 2015 eine Verlustbescheinigung. Damit weisen wir eventuell in den Verrechnungstöpfen vorhandene Verluste zum Ende des Jahres aus. Die Verlustverrechnungstöpfe werden anschließend auf null gestellt.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Verluste! Gewinne werden im Laufe des Kalenderjahres fortlaufend – sofern möglich – mit Verlusten verrechnet. Bleibt dann ein Gewinnüberschuss übrig, wird unter Berücksichtigung des Freistellungsauftrages automatisch Abgeltungsteuer abgeführt. Ein „Gewinnübertrag“ in das Folgejahr kann somit nicht stattfinden.
Wenn keine Verlustbescheinigung beantragt wird, dann gehen die Verluste in den Verlustverrechnungstöpfen in das nächste Jahr über.
Ob und wie genau eine eventuelle Verrechnung mit eventuellen Gewinnen bei anderen Banken im Rahmen der Steuererklärung stattfindet, können wir an dieser Stelle nicht genau sagen. Da wir als Moderatoren in Steuerfragen nicht beratend tätig werden dürfen, empfehlen wir diesbezüglich einen Steuerberater oder die Finanzbehörden zu kontaktieren.
Des Weiteren bieten wir zu diesem Thema Webinare an, an denen Sie gerne teilnehmen dürfen.
Viele Grüße
Bülent
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