Guten Tag. Habe ich dieses Thema so richtig verstanden? -Wenn ich keine Verlustbescheinigung für 2015 anfordere, werden alle Verluste und Gewinne aus Wertpapieraktionen ins Jahr 2016 mit übertragen. Diese werden dann mit Gewinnen/Verluste automatisch verechnet. -Wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage, werden diese in der Steuererklärung für 2015 angegeben (für Consors-Konto) und mit anderen Verlusten aus 2015 anderer Banken verrechnet. Also: z.B. Consors WP-Verlust 200Euro, DAB WP Gewinn 200Euro = Kein WP Gewinn 2015. Stimmt das so? Danke
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