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Fondsdomizil, Ausschüttung und Fondswährung

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
Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
Beiträge: 11
Registriert: 10.07.2018

Hallo Leute,

 

ich schaue mir aktuell ein paar Fonds an um sie zu besparen.

Habe mir bereits auch schon ein paar Videos zu den Themen "Fondsdomizil, Ausschüttung und Fondswährung" angeschaut.

 

Das Domizil hat was mit Steuern zu tun

Ausschütung gibt es zwei Ausschüttend und Thesaurierend

Fondswährung ist einfach eine gekoppelte Währung, an der sich der Fonds hält

(Soweit mein Wissenstand)

 

Stimmt das mit den Steuern? Sollte das Domizil Deutschland oder EU sein?

 

Wenn ich für eine längere Zeit anlegen möchte, ist dann thesaurierend sinnvoller? Habe ich dadurch Steuer Vorteile?

 

Ist es wichtig, welche Währung ein Fond hat?

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
Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @LeSchurke,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem neuen Interessen-Gebiet Fonds in unserer Community austauschen möchten.

Ich habe Ihre Fragen an die zuständigen Kollegen weitergeleitet und wir melden uns, sobald eine Antwort vorliegt.

Mit besten Grüßen

CB_Petra
Community Moderatorin


Moderator
Beiträge: 470
Registriert: 23.05.2018

Hallo @LeSchurke,

da Sie sicherlich bereits auf Antwort bezüglich Ihrer Anfrage warten, möchte ich Ihnen heute mitteilen, dass ich diese noch einmal bei den verantwortlichen Kollegen angesprochen habe.
Natürlich werden Sie sofort informiert, sobald uns ein Ergebnis vorliegt.

Viele Grüße

CB_Stephan
Community Moderator

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
Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @LeSchurke,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Ich freue mich Ihnen heute die ausführlichen Antworten der zuständigen Kollegen mitteilen zu können.

- Fondsdomizil: gibt an, wo die Fondsgesellschaft Ihren Sitz hat. Für die Besteuerung hat dies keinen Einfluss, da es nur relevant ist, wo der Anleger steuerlich veranlagt ist.

- Auschüttend/thesaurierend: steuerlich macht es kaum einen Unterschied, ob der Fonds die erzielten Erträge ausschüttet oder nicht. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung mit Abrechnung der Ausschüttung, evtl. erzielte Kursgewinne sind bei Verkauf zu versteuern. Bei Fonds, die nicht ausschütten sind die erwarteten Kursgewinne höher (da ja keine Erträge ausgeschüttet werden sondern im Fondsvermögen verbleiben) und ebenfalls bei Verkauf zu versteuern. Der Gesetzgeber hat hier einen Steuereinbehalt in Form der Vorabpauschale eingeführt, der vom Anleger jährlich zu entrichten ist (siehe Informationen zur Vorabpauschale auf unserer Homepage). Die berechneten Vorabpauschalen werden bei Verkauf mit der Steuerbelastung auf die erzielten Gewinne verrechnet.

- Fondswährung: Aus steuerlicher Sicht hat die Fondswährung keinen Einfluss. Bei Fonds in fremder Währung werden, sofern es um die Besteuerung von Erträgen oder Gewinnen geht, der EUR-Gegenwert errechnet, der Basis für die Ermittlung der Steuer bzw. des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Ich wünsche Ihnen eine sonnige Woche.

Beste Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

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