Bei der Vorabpauschale wird die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung berechnet. Die so berechnete Vorabpauschale ist Ihr steuerpflichtiger Betrag.
Sehr einfach berechnen Sie Ihre Vorabpauschale über den Online-Rechner der DAB BNP Paribas.
Grundsätzlich ist das die Berechnungslogik (z. B. für Anfang 2024):
Als erstes wird der Basisertrag berechnet: 70 % der Basiszins x Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres 2023. Hiervon werden die Ausschüttungen aus dem Kalenderjahr 2023 abgezogen.
Der Basisertrag ist jedoch begrenzt auf die positive Wertentwicklung im Kalenderjahr 2023. Somit wird der unter 1. errechnete Basisertrag mit der positiven Wertentwicklung verglichen. Der niedrigere der beiden Beträge ergibt die anzusetzende Vorabpauschale.
Zuletzt wird von der positiven Wertentwicklung/dem Basisertrag die Teilfreistellung abgezogen.
Hier können Sie die Berechnung an einem Beispiel nachvollziehen:
Kurs zum 02.01.2023:
100,00 EUR
Kurs zum 29.12.2023*:
102,00 EUR
Ausschüttung in 2023:
0,10 EUR
Basiszins:
2,55 %
70 % des Basiszinses:
1,785 %
Teilfreistellung:
30 %
* Kurs zum letzten Börsenhandelstag des Jahres
Der Fonds war das gesamte Kalenderjahr 2023 im Depot.
Der Wertzuwachs ist mit 2 Euro positiv, deshalb fällt eine Vorabpauschale an.
Als erstes errechnen wir den Basisertrag wie folgt: 70 % des Basiszinses x Kurs zum 02.01.2023 1,785 % x 100,00 Euro = 1,785 Euro Basisertrag
Hiervon ziehen wir die Ausschüttungen aus dem Kalenderjahr 2023 ab: 1,785 Euro Basisertrag - 0,10 Euro Ausschüttungen in 2023 = 1,685 Euro
Die Vorabpauschale ist auf die positive Wertentwicklung im Kalenderjahr oder auf den Basisertrag begrenzt, je nachdem, was weniger ist. Deshalb beträgt diese 1,685 Euro, nicht 2 Euro.
Um auf den steuerpflichtigen Ertrag zu kommen, ziehen wir hiervon noch die Teilfreistellung von 30 % ab: 1,685 Euro - 0,5055 Euro (= 30 % von 1,685 Euro) = 1,1795 Euro (also 1,18 Euro) steuerpflichtiger Betrag pro Anteil
Noch ein Hinweis:
Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer. Stattdessen ist sie nur die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Sie zahlen also 25 % der Vorabpauschale als Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag + gegebenenfalls Kirchensteuer. Es werden aber nur Steuern abgezogen, wenn Ihr Freistellungsauftrag oder Ihr Verlustverrechnungstopf nicht ausreichen.