Hallo zusammen,
mein Einstandskurs hat sich über Nacht geändert.
Ich war ziemlich überrascht, als meine Rendite im Depot plötzlich auf 1% "gefallen" ist.
Meine erste Reaktion war das Börsengeschehen zu checken, ob es zu einem größeren Einbruch kam, der meine Buchwertverluste erklärt.
Als ich mein Depot Volumen mit meiner Vermögensaufstellung (Excel Liste) verglichen habe, war kaum ein Wertunterschied zu erkennen.
Mir ist darauf aufgefallen, dass zum Beispiel mein S&P ETF der eine Rendite von ca. 25% aufwies, plötzlich nur 1% hatte. Ohne Zutun von großen Wertschwankungen oder Zukauf/Verkauf. Der Einstandskurs wurde sozusagen zurückgesetzt.
Für meine Anlage ist das eigentlich unrelevant. Für die Psyche wäre in 20 Jahren eine höhere Rendite erfreulicher.
Hat jemand ein ähnliches Problem?
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Hallo,
der Übertrag des Depots zu einem anderen Anbieter bringt leider keine früheren Einstandskurse zurück. Beim Mitbewerber wird ja zum Zeitpunkt des Wechsels alles auf Neu gesetzt.
Erst auf den zweiten Blick habe ich festgestellt, das bei meinen Sparplänen für jede Monatsrate ein anderer Einstandskurs hinterlegt wurde. Aufgrund der Stückzahl kann ich noch nachvollziehen, wann ich diese Fondsanteile gekauft habe. Ich bin aber davon ausgegangen, dass alle Anteile den tatsächlichen Schlusskurs vom 29.12.17 bekommen. Die Abweichung zeigt sich zwar erst in der zweiten oder dritten Nachkommastelle, aber es gibt eben für z.B. 24 monatliche Käufe 24 verschiedene fiktive Kurse zum Jahresanfang. Weiß da jemand eine Erklärung? Habe im Netz nichts Aussagekräftiges gefunden.
Werden da irgendwelche Zwischengewinne mitgerechnet? Aber gerade bei den Comstage ETFs gab es ja bisher keine steuerrelevanten Erträge.
Und für andere Fonds wurden in 2017 die Erträge bzw die Thesaurierung versteuert.
Ich freue mich, wenn hier jemand für Aufklärung sorgen kann!
Hallo @sann,
ich fürchte eher, dass es sich bei den Abweichungen einfach um Rundungsdifferenzen handelt, die für die Umstellung auf die fiktiven Werte durch die CB nötig waren, damit der Gesamtbestand schließlich mit dem "richtigen" fiktiven Einstandswert ins Depot gelegt werden kann.
Meiner Meinung nach ein weiterer Beweis für die völlig absurde Auslegung der Investmentsteuerreform durch die CB
Mal in die Runde gefragt:
Welche Konsequenzen zieht ihr aus der jüngsten Steuergesetz-Interpretation der CB und dem "Löschen" der realen Einstiegskurse?? Ist ja unbestritten totaler Käse, wer soll mit dieser Depot-Ansicht was anfangen können... Sucht ihr einen anderen Broker? Oder sind die anderen noch schlechter?!
BTW: Ich hoffe ja sehr, dass diese "suboptimale" Umstellung personelle Konsequenzen innerhalb der Geschäftsführung von CB nach sich zieht...
Ich hab die ganze Nummer hier nur überflogen und würde ich meine Daten nicht selber so sorgfältig pflegen, würde ich auch an die Decke gehen.
Glücklicherweise hab ich meine Daten vorher immer manuell übertragen und führe selber Buch. Trotzdem finde ich die Umsetzung alles andere als geglückt und das ist vorsichtig ausgedrückt.
Es bekräftigt mich in meiner Entscheidung, auch weiterhin Investitionen über andere Broker zu tätigen. Damals wie heute finde ich das schade, weil die Oberfläche und Bedienung bei CB wirklich toll ist, aber das nützt mir nichts, wenn es im Kern nicht stimmt.
die Consorsbank entfernt alle Namen von Mitbewerbern aus Community-Beiträgen. Ich hoffe auf Informationen über andere Banken in Finanztest und Finanztip. Der Artikel von Finanztest in Heft 3/2018 "Banken legen holprigen Start hin" (Google) ist kostenlos online abrufbar.
Zu Ihrer Frage am 13.02.2018 zu "Vorabpauschale und Veräußerungsverlust" schreibt Finanztest in Heft 12/2017:
"Wird ein Fonds mit Verlust verkauft, erhöht sich dieser Verlustbetrag durch die Anrechnung bereits versteuerter Vorabpauschalen. Über eine Steuererklärung kann der Anleger seinen Verlust feststellen und im gleichen Jahr oder in folgenden Jahren mit anderen Kapitalerträgen verrechnen lassen."
Die in früheren Jahren vom Anleger bezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird also nicht von der festgesetzten Einkommensteuerschuld abgezogen! Bestenfalls mindert die Vorabpauschale die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer durch die Verrechnung des (wg. Vorabpauschale höheren) Verlustes mit positiven Kapitalerträgen.
Fatal ist dies z.B. für Selbständige ohne Rentenanspruch, die als Altersversorgung Investmentfonds angeschafft und Steuern auf Vorabpauschalen in aktiven Jahren mit hohen Einkünften bezahlt haben. Bei geringen Einkünften im Alter wirkt sich der Verlust meist nicht mehr steuermindernd aus (ohnehin Altersentlastungsbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Die früher bezahlte Steuer auf die Vorabpauschale ist verloren.
Die aufgelaufenen Vorabpauschalen je Fonds müssen von der CB nachvollziehbar in Ertragsgutschriften oder an anderer Stelle ausgewiesen werden. Dass den Kunden bei der Belastung (erstmals am 02.01.2019) die Berechnung gem. § 18 InvStG 2018 von der CB mitgeteilt wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Hallo @Artur09,
da die Vorabpauschalen gleich zum Jahresanfang anfallen, kann man sich aber doch ganz gut mit dem Freistellungsauftrag vor der Versteuerung schützen. Die Vorabpauschale fällt ja eher nicht sooo gewaltig aus, da sollte man eigentlich mit dem Sparerfreibetrag auskommen.
Ich werde auf jeden Fall meinen Freibetrag ab 2019 wieder fein auf alle Banken verteilen, wo irgendwelche Fonds oder ETFs liegen - und sei es auch nur der kleine VwL-Vertrag
@Artur09, es war auch schon bisher so, dass man die Verluste über die Steuererklärung feststellen lassen und diese mit entsprechenden Gewinnen verrechnen konnte. Wurde der Fond/ETF nach 2008 gekauft, laufen die Gewinne bzw. Verluste direkt in den Verlustverrechnungstopf.
Der BVI schreibt:
Was passiert steuerlich bei Verkäufen von Fondsanteilen mit Verlust?
Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen können mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Das gilt allerdings nicht für Fonds-Anteile, die der Anleger vor 2009 erworben hat (Alt-Anteile), wenn diese Verluste noch vor 2018 realisiert werden. Soweit Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen aufgrund von Teilfreistellungen steuerfrei wären, sind Verluste allerdings auch nicht abzugsfähig.
es ging um eine andere Frage:
Werden die früher bezahlten Steuern auf die Vorabpauschale bei einem Verkauf mit Verlust erstattet?
Antwort: Nein.