Morgen Zusammen,
heute geht Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.
Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).
Weis jemand mehr darüber?
Vielen Dank schon mal
Die Antwort vom für meine Bank zuständigen Finanzamt ist nun etwas mehr als ein jahr her. Dort wurde gesagt, dass man nach Prüfung der Rechtslage unaufgefordert auf mich zu kommt. Ich werde nun dennoch selber einmal nachfassen.
Wenn man mir keinen neuen Sachstand mitteilen kann, werde ich überlegen eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Ich kann nur hoffen dass das BMF nicht wirklich so denkt. Das wäre ja wirklich erschreckend.
Ist es wirklich der Ernst vom BMF dass es keine Rückerstatung gibt weil es die gleiche ISIN ist?
Was hat das damit zu tun??? Es geht doch nicht um eine blöde Nummer. Sondern darum, dass sich der Wert der Unternehmen entsprechend verringert hat. Es ist ja nicht so dass der Wert von Ebay gleich blieb und man einfach Paypal dazu bekam. NEIN!
Also wenn das wirklich so entschieden wird, dann kann man wirklich nur sagen: die haben keine Ahnung beim BMF! Man muss da echt mal überlegen welche Kriterien zur Einstellung der entsprechenden Leute festgelegt sind.
Jeder normal denkende Mensch sieht doch dass dieser Fall klar ist.
Ebay inkl. Paypal zB 60 Milliarden Wert. Abspaltung kommt: Ebay 35 Wert, Paypal 25 = 60 Milliarden Gesamt und somit der gleiche Wert wie vorher.
Hallo @strand78,
da in dem Artikel steht "inoffiziellen Äußerung des BMF" können wir den tatsächlichen Inhalt des Schreibens nicht prüfen. Es könnte mit der Äußerung "... da die ISIN bereits vergeben war..." auch gemeint sein, dass die Kapitalmaßnahme (Spin-Off) nicht unter §7 Abs. 2 KapErhStg fällt da eine vorher existierende Firma wieder ausgegliedert wurde. Solange uns dieses Schreiben nicht vorliegt können wir uns auf die Aussagen des Autors stützen...
Grüße
immermalanders
Hallo @immermalanders
ja genau dies verstehe ich nicht. Es ist doch egal ob die Firma vorher schon so existierte oder nicht. Der Wert des Unternehmens EBAY verändert sich ja dennoch durch den Abzug von Paypal.
Vorher hat man einen Kuchen mit 1000 kcal. Paypal geht mit 400 Kcal raus und somit bleiben nur noch 600 kcal.
Hallo @strand78,
das Unternehmen hat sich schon durch den Kauf von Paypal verändert. Und dann wurde Paypal mit einem recht großem Gewinn wieder verkauft (ausgegliedert)...
Grüße
immermalanders
Das spielt doch keine Rolle, denn es geht ja nur darum wie war der Wert beider Unternehmen zusammen und wie ist der Wert danach.
Hallo,
gibt es hier nach über 3 Jahren neue Infos? Oder habt Ihr schon alle aufgegeben? So weit mir bekannt ist; steht das Urteil noch aus? Wer kann helfen oder hat Infos hierzu?
Lg. Martin
FG Köln, Pressemitteilung vom 25.03.2021 zum Urteil 9 K 596/18 vom 11.03.2020 (nrkr - BFH-Az. VIII R 15/20)
eBay-Aktionäre müssen für die Zuteilung von PayPal-Aktien keine Einkommensteuern zahlen. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem am 25.03.2021 veröffentlichten Urteil vom 11.03.2020 entschieden (Az. 9 K 596/18).
Der Kläger hielt 2015 eBay-Aktien. Durch die Unternehmens-Ausgliederung (Spin-Off) des eBay-Bezahlsystems PayPal erhielten die Aktionäre für jede eBay-Aktie eine PayPal-Aktie. So wurden auch dem Depot des Klägers in 2015 PayPal-Aktien zu einem Kurs von 36 Euro je Aktie gutgeschrieben.
Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung und forderte hierfür Einkommensteuern. Mit der hiergegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden.
Das Finanzgericht Köln gab der Klage statt und hob die Einkommensteuerfestsetzung 2015 insoweit auf. Die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines sog. Spin-Offs sei im Jahr des Aktienbezugs kein steuerpflichtiger Vorgang. Es handele sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG. Deren steuerliche Folgen seien erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen. Aber selbst wenn eine solche Abspaltung nicht festgestellt werden könnte, sei der Kapitalertrag lediglich mit 0 Euro anzusetzen. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung sei nämlich nicht möglich, weil der Aktionär keine Gegenleistung zu erbringen hatte.
Die Finanzverwaltung hat die vom Senat zugelassene Revision eingelegt. Das Verfahren wird beim BFH in München unter dem Aktenzeichen VIII R 15/20 geführt.
Quelle: FG Köln
Danke für die Info.
Dann warten wir einmal die Revision ab.
Wäre schön, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten könnten.
Besten Dank im Voraus & Lg.