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ETF-Verkaufsgebühren

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 32
Registriert: 29.07.2015

Meine Frage:

 

Wie werden Verkaufsgebühren steuerlich behandelt?

Ich verkaufe ETF-Fonds für 200 Euro. Verkaufsgebühren ca 10 Euro . Gekauft habe ich die Anteile für 190 Euro. Muss ich nun für den Gewinn von10 Euro davon 25% Abgeltungssteuer bezahlen oder werden die ETF-Verkaufsgebühren dagegen gerechnet. So dass es ein Nullsummenspiel ist. Danke.  

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
Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo @Gubu,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag! Dieses Thema ist sicherlich auch für weitere User interessant. Daher hole ich bei der Erklärung etwas weiter aus.

 

Wenn Sie ein Wertpapier erwerben, wird der sogenannte "Einstandswert inkl. Nebenkosten" hinterlegt. Dieser Wert ist bei dem Wertpapierverkauf relevant. Der Einstandswert wird aus dem

 

Kaufkurs je Stück und den Anschaffungskosten (Ordergebühren, Ausgabeaufschlag usw.) berechnet. Die Anschaffungskosten erhöhen Ihren Einstandswert.

 

Bei einem Verkauf werden die Ordergebühren mitberücksichtigt und mindern Ihren Erlös. Es wird nun die Differenz zwischen Ihrem Einstandswert und Verkaufserlös ermittelt. Sofern hier ein Gewinn entstanden ist, wird dieser steuerlich berücksichtigt.

 

Wichtig ist bei dem o.g. Sachverhalt, dass uns die Einstandswerte vorliegen. Nur dann kann eine Gewinnermittlung nach der Differenzmethode vorgenommen werden. Zudem kann es

hier Ausnahmen geben.

 

Eventuell kann Ihnen folgendes Dokument weiterhelfen: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Wissen/Finanzwissen/Steuern/Information-A...

 

Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

 

Jasmin

Community Moderator

 

 


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 32
Registriert: 29.07.2015

Danke Sehr gut erklärt

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 32
Registriert: 29.07.2015

Kurze Rückmeldung  Sie haben das Problem ETF-Verkaufsgebühren erklären, sehr anschaulich gelöst, besser hätte ich es mir nicht vorstellen können. Kompliment

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
Routinierter Autor
Beiträge: 142
Registriert: 11.05.2014

@Gubu

 

Zusätzlich ist erwähnenswert, dass der Verkauf eines Sparplans in zwei Order aufgebrochen wird. Einmal für die ganzen Stück (reguläre Kosten) und einmal für die Bruchstücke (kostenfrei).

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