Hallo @Gubu,
vielen Dank für Ihren Beitrag! Dieses Thema ist sicherlich auch für weitere User interessant. Daher hole ich bei der Erklärung etwas weiter aus.
Wenn Sie ein Wertpapier erwerben, wird der sogenannte "Einstandswert inkl. Nebenkosten" hinterlegt. Dieser Wert ist bei dem Wertpapierverkauf relevant. Der Einstandswert wird aus dem
Kaufkurs je Stück und den Anschaffungskosten (Ordergebühren, Ausgabeaufschlag usw.) berechnet. Die Anschaffungskosten erhöhen Ihren Einstandswert.
Bei einem Verkauf werden die Ordergebühren mitberücksichtigt und mindern Ihren Erlös. Es wird nun die Differenz zwischen Ihrem Einstandswert und Verkaufserlös ermittelt. Sofern hier ein Gewinn entstanden ist, wird dieser steuerlich berücksichtigt.
Wichtig ist bei dem o.g. Sachverhalt, dass uns die Einstandswerte vorliegen. Nur dann kann eine Gewinnermittlung nach der Differenzmethode vorgenommen werden. Zudem kann es
hier Ausnahmen geben.
Eventuell kann Ihnen folgendes Dokument weiterhelfen: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Wissen/Finanzwissen/Steuern/Information-A...
Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.
Freundliche Grüße aus Nürnberg,
Jasmin
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