Hallo an Alle, Vielen Dank für Euren Ausführungen. Auch wenn diese nicht eindeutig sind, tendiere ich doch stark zu der einleitend befürchteten Situation, dass ich trotz des deutlichen Gesamtverlustes nicht um die Zahlung von Abgeltungsteuer herum komme. Meine eigenen bisherigen Recherchen hatten auch ergeben, dass bei Altbestand im Ertragsfall keine Abgaben zu zahlen sind. Somit macht es SInn, das Verlust auch nicht berücksichtigt werden.
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