aktuell kommt bei der Erfassung von Kaufordern teilweise der Hinweis " aufgrund fehlender Basisinformation kann der Auftrag nicht erfaßt werden ".
Ich nehme an, es steht im Zusammenhang mit der aktuellen Änderung der Informationspflichten.
Wie können die Aufträge erfaßt werden ?
Hallo Community,
diese Diskussion findet auch an anderer Stelle statt.
https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Vontobel-Bitcoin-Zertifikat-durchgef%C3%BChrter-Fo...
dort finden Sie auch eine Stellungnahme zur aktuellen Situation in Bezug auf die Basisinformationen.
Beste Grüße
CB_Kai
Warum nimmst du Consors permanent bei allen Handlungen in Schutz.
Mifid kann nicht die Ausrede sein, sondern wie die Bank damit umgeht.
Hier kann man derzeit Papiere nicht handeln, die bei einer Fremdbank gehen.
Consors war in dieser Beziehung schon immer restriktiv, aber jetzt sind die Grenzen überschritten. Zusammen mit der Benachteiligung der Stammkunden und den permanenten Softwareproblemen vergrault diese Bank wirklich auch langjährige Kunden.
Hallo @De-Mark,
zum Jahresbeginn sind alle Emittenten durch den Gesetzgeber verpflichtet eben jene Basisinformationen zur Verfügung zu stellen, über die hier diskutiert wird. Einige sind dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen. Es findet aber keinesfalls eine Bevorzugung der Papiere unseres Stammhauses statt. Weder direkt noch indirekt.
Beste Grüße
CB_Kai
Community - Moderator
Das kann man so nicht stehen lassen. Es gehen nur noch Papiere von BNP durch (die natürlich völlig überteuert sind, weil man ja keinen Wettbewerb zu fürchten hat). Das kann nur auf die neue Geschäftspolitik der Consorsbank zurückzuführen sein, die eigenen Papiere zu protegieren. Alles andere ist völlig unglaubwürdg.
Wenn eine Fremdbank alle Emittenten zulässt, sollte sich die Consorsbank schon mal fragen, was sie falsch macht und wie sie mit ihren langjährigen Kunden umgeht.
Bei einer telefonischen Nachfrage kamen auch nur unbefriedigende Ausflüchte wie: das ist eben so, allen geht das so....
Ich bin stinksauer und schaue mich im Markt nach einer besseren Behandlung um.
Wenn ihr das gleiche Wertpapier bei anderen Banken handeln könnt und damit die neu vorgeschriebene Information verfügbar ist (oder nicht abgefragt wird...), wird es wohl an der Schnittstelle von Consors liegen, die diese Information nicht erkennt oder nicht verarbeiten kann. Ich glaube auch kaum, dass die Handelssoftware auf der Webseite nach PDFs sucht, sondern hat wohl eigene Schnittstellen. Im schlimmsten Fall muss die Consors-Software also angepasst werden. Evtl. kann das Wertpapier durch die Compliance manuell freigegeben und bei der IT dann freigeschaltet werden. Weil das viel zu aufwändig ist, sollten solche Prozesse aber eigentlich automatisch ablaufen.
Es hilft nicht, dass der Emittent irgendwelche PDFs auf einer Webseite zur Verfügung stellt, damit die Instrumente hier handelbar werden.
Es muss vom Emittent der vorgegebene Weg eingehalten werden, dieser führt über den WM-Datenservice. Dort sind sämtliche Wertpapiere in einer Datenbank klassifiziert und diese Informationen verwendet Consors anschließend bei der Entscheidung, was handelbar ist und was nicht.
Consors ist es unter Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen nicht möglich, von dieser Vorgehensweise abzuweichen. Wenn das irgendwelche anderen Banken doch tun, dann sind diese auf rechtlich sehr dünnem Eis unterwegs.
Das selbe Problem besteht aktuell auch bei anderen seriösen Onlinebrokern (selbst ausprobiert!).
Heute erschien beim Einloggen bei einem anderen Broker die Meldung, dass zur Zeit nur die Papiere der eigenen Muttergesellschaft gehandelt werden können, weil von anderen Gesellschaften die erforderlichen Informationsblätter nicht vorliegen. Jetzt frage ich mich, warum weder die BNP noch diese andere Gesellschaft ihre vorliegenden Unterlagen rechtzeitig an den Datenservice weitergeleitet haben. Dass diese ab dem 1.1.2018 vorliegen müssen war doch schon seit einiger Zeit bekannt.