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Barabfindung für EMC Deal

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Hallo.

 

Hatte EMC Aktien in meinem Depot und habe gesehen, dass Consors mir für die komplette Barabfindung Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen hat ohne Berücksichtigung des Kaufzeitpunktes(1999 und 2003). Das kann es doch nicht sein, oder? Und warum wird die komplette Abfindung besteuert und nicht nur der Aktiengewinn?

 

Grüße

Robert

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So mein lieber Soki2ma,

ich will kurz Deine Fragen beantworten.

Zu 1 : nein

Zu 2: nein

Zu3: Ich  habe mehrere Banken und Kapitalerträge die über der Freigrenze liegen und auch alles in der KAP korrekt erklärt

Zu4: Habe bei keiner  Bank einen Freistellungsauftrag erteilt.Wir sind Rentner und haben sonst keine Einkünfte außer der Rente u.  eben diese Kapitalerträge

Zu 5: Steuerbescheid ist vom 20.07.2017

Zu 6: Rheinland-Pfalz

 

Schoenen Tag noch

ich gebe  zu gegebener Zeit Bescheid wie die Sache ausgegangen ist

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Hallo Kleopatra,
nur zur Klarstellung halten wir mal fest:

1.Im Steuerbescheid ist keine Kapitalertragssteuer auf die Einkommensteuer angerechnet worden
2. Im Steuerbescheid sind keine „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ erwähnt
3. Ihr seid Ehegatten, die in gemeinsamer Steuererklärung (Papierformular) Zusammenveranlagung beantragt haben
4. Nur Du allein hast Einkünfte aus Kapitalvermögen, also nur für Dich eine Anlage KAP mit allen Kapitalerträgen ausgefüllt (Eintragungen zum Sparerpauschbetrag in Zeilen 12 und 13 = 0 also kein Freistellungsauftrag)
5. Du hast alle Jahressteuerbescheinigungen oder Erträgnisaufstellungen (2016) von allen Banken und auch die „Ertragsgutschrift EMC“ vom 09.09.2016 beim FA eingereicht

Ist das alles so richtig? Bitte bestätigen oder korrigieren bzw. vervollständigen.

Für den Einspruch ist noch ca 3 Wochen Zeit.
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Hallo Soki2ma

Freut mich, dass Du Dir um mich solche Gedanken machst.

Also zu Klarstellung:

1. 2. 3. Punkt ist richtig.

Punkt 4, wir haben beide Kapitaleinkünfte,beide  KAP ausgefüllt und in Zeilen 12 u. 13 eine 0 gesetzt.richtig so.Punkt 5 ist richtig.

Ist ja so, dass das Finanzamt alle Steuerbescheinigungen verschlampt hat.

Heute kamen komischerweise alle anderen eingereichten Rechnung wie von Versicherungen,Handwerkerrechnungen usw. zurück und auch die von mir letze Woche eingereichten Kopien von den Banken und auch alle Schreiben bezüglich des Zwangsumtauschs der EMC Aktien und auch noch der falsche Steuerbescheid.

 

Ich  weiss auch nicht was das soll

 

Ganz liebe Grüße

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Hallo Kleopatra,
leider muss ich schon wieder nachfragen:
1. War die Rücksendung vom FA ohne Schreiben oder Begleitzettel?
2. was heißt:...."auch noch der falsche Steuerbescheid", meinst Du damit den bekannten vom 20.07.2017, also gleiches Datum und Inhalt oder
3. ist es ein geänderter Bescheid zur Einkommensteuer 2016, wenn ja, mit welchem Datum und was ist falsch, z.B. immer noch ohne Anrechnung von Kapitalertragsteuer und ohne Kapitaleinkünfte?

Bleib am Ball, es lohnt sich!
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Hallo soki2ma,

Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen war mit Anschreiben:

Nach Überprüfung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die eingereichten Belege zurück.

Die weitere Bearbeitung Ihrer Steuerklärung erfolgt im automatisierten Verfahren. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird Ihnen der Steuerbescheid zugesandt und ein  etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen.

Bei den vom Finanzamt zurückgesandten Unterlagen war halt auch noch der falsche Steuerbescheid vom 20,07.2017 dabei. (Haben die offensichtlich  bei den ganzen Unterlagen wohl vergessen wegzunehmen.)

Es wurde mir gesagt, dass eine vollkommene Neuberechnung gemacht würde.

Werde in den nächsten 2 Wochen einen neuen  Steuerbescheid bekommen.

Allso novh bischen  abwarten.

Schönes Wochenende.

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Hallo Kleopatra,
das hört sich ja schon ganz anders an und gibt Anlass zur Hoffnung. Du kannst Dich ja melden, wenn der geänderte Steuerbescheid angekommen ist. Da bei uns Rentnern in etwa der gleiche der Sachverhalt gegeben ist, hätten wir hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalerträgen Vergleichsmöglichkeiten.
Aber Vorsicht: melde Dich auch wenn der geänderte Bescheid nicht spätestens bis zum18.08.17 bei Dir eingegangen ist.

Und jetzt gehe ich in den Garten und wünsche gleichfalls ein schönes Wochenende.
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Hallo nochmals,

habe heute den neuen Steuerbescheid bekommen und dieser ist sehr erfreulich ausgefallen. Die Barabfindung des Zwangsumtausches wurde nicht als Einnahmen berechnet und somit die von Cortal Consors abgezognen Kapitalerstragsteuer vom Finanamt voll erstattet. Sehr gut und danke nochmals für die Hilfe bei der Steuererklärung. Die einbehaltene Einkommensteuer entspricht jetzt einem Steuersatz bei mir  (uns)von 4,15%.

Werde aber beim Finanzamt für nächstes Jahrr einen Freistellungsantrag auf Kapitalerträge stellen. Dann brauche ich im Vorfeld bei keiner Bank  Kapitalerstragsteuer zu bezahlen. Ist auch interessant. Hatte ich vor einigen Jahren schon einmal für 3 Jahre gehabt.

So heute keine Gartenarbeit, es regnet den ganzen Tag.

Trotzdem schoenes Wochenende

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Hallo Kleopatra

das hört man gern, die Mühe hat sich gelohnt. Auch unser Steuerbescheid mit der ersehnten Steuererstattung ist angekommen. Hier erzähle ich mal, wie wir die Sache handhaben:

Freistellungsaufträge haben wir bei der jeweiligen Bank gestellt. Danach verbleiben bei uns immer noch positive Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Deshalb fügen wir jährlich für beide Ehegatten die Anlage KAP der Steuererklärung bei mit den Jahressteuerbescheinigungen und beantragen beide durch Ankreuzen die „Günstigerprüfung“. Dann erhält, wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 65 Jahre alt ist, noch einen „Altersentlastungsbetrag“ (bis zu 40% der verbleibenden Kapitalerträge). Der Rest unterliegt dann dem persönlichen Grenzsteuersatz, wenn dieser niedriger als 25% ist.

Übrigens: Bei CC gibt es unter „Wissen“ zum Suchbegriff „Freistellungsauftrag“ wertvolle Infos. Der Antrag geht Online über die Menuepunkte „Mein Konto und Depot“ > “Steuern“ > “Freistellung“ . Was Du vor Jahren beim Finanzamt mit Gültigkeit für 3 Jahre beantragt hast, war vermutlich eine (Nicht-Veranlagungs-) „NV-Bescheinigung. Die erhältst Du nun nicht mehr, da Du ja Einkommensteuer (4,15%) zu zahlen hast.

Aber das weißt Du ja sicher alles schon, oder? Freut mich aber auch, wenn dieser Beitrag Dir in Zukunft weiter hilft. Dazu alles Gute!

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Hallo, ich bin eben bei meiner Steuererklärung, die ich in Kürze schon abgeben muß.

Der EMC-Fall betrifft mich ebenso. Ich mache meine ESt-Erklärung aber nicht mit Elster, sondern mit dem Steuerprogamm von Aldi (entspricht dem Wiso Steuersparbuch 2016).

Dort habe ich bei den Kapitalerträgen "Sollen die Werte ... überprüft und ggf. korrigiert werden ?" angekreuzt. Hier kann ich unter "Zu korrigierende Beträge" die "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP)" und für die Zeilen 8 bis 11 eingeben, außerdem Erläuterungen.

Meine Fragen:

1. Nun habe ich statt der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen "Höhe der Kapitalerträge" den um den Barausgleich reduzierten Betrag eingegeben. Ist das richtig ?

2. Danach wurde meine Steuerschuld/Nachzahlung laut Programm einiges kleiner. Paßt doch oder ?

3. Wenn ich aber auch die Beträge Kap.ertragssteuer, Soli und KiSt aus der Barabfindung von den entsprechenden Beträgen der Zeilen 47-49 der Steuerbescheinigung abziehe (korrekt ?), dann ist die Steuerschuld noch größer als vor allen Eingaben ! Kann das sein ?

 

Die Kap.erträge laut Bescheinigung liegen immer über dem Sparer-Pauschbetrag.

 

Danke.

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Ich denke 3. war falsch, weil ja das FA erst die bereits abgeführten Steuern reduzieren soll und nicht ich in der Erklärung. Richtig ?

Das Ergebnis der Steuerschuld entspricht dann gerundet der damals beim Barausgleich abgeführten Kapitalertragssteuer.

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