Hallo Community,
die Schweiz und die EU Kommision streiten sich ja gerade über die Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse. Die befristete Börsenäquivalenz wurde Anfang des Jahres erneut um ein halbes Jahr verlängert. Mir ist auch bekannt, dass der schweizer Bundesrat eine Eventualmassnahme vorbereitet.
Trotzdem würde mich als Novartis Aktionär interessieren, welche Konsequenzen ich zu erwarten habe, wenn die EU die Äquivalenz aberkennt?
Gruß
René
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Hallo,
kann man die in Zürich gekauften Aktien bei Lang&Schwarz verkaufen.
Oder ist der Lagerplatz der Aktien in der Schweiz, dann dürfte es nicht funktionieren.
Die Börsengebühren in der Schweiz waren mir ETWAS zu teuer.
Mfg
Die Lagerstelle der Wertpapiere steht immer auf der Kauf-Abrechnung drauf. Ob eine Änderung der Lagerstelle notwendig ist bzw. was das kostet, kann Dir die Kundenbetreuung beantworten.
Hallo, @immermalanders ,
wenn sich die Angabe der Lagerstelle auf dem Kaufbeleg hinter z. B.
CBF 2126 (= Clearstream Banking Frankfurt + Abwicklungskonto-Nr. der Consorsbank)
CBL 62126 (= Clearstream Banking Luxemburg + Abwicklungskonto-Nr. der Consorsbank)
verbirgt, bedanke ich mich herzlichst dafür, dass ich erheblich klüger ins Wochenende gehen darf.
Der Lagerplatz/Ausführungsort ist CBL 62126.
Warum ich bei meiner Minimalorder von 100 Stück wieder 2 mal Gebühren bezahlt habe erschliesst sich mir nicht. Wahrscheinlich muss ich wieder mal die AGBs durchlesen um solchen Fallen zu entgehen.
Bei jeder Order, mit mehr als einem Wertpapier, kann es zu Teilausführungen kommen. Wie genau die Order ausgeführt wurde findet man in der Orderübersicht und später im OnlineArchiv in den entsprechenden Abrechnungen zur Transaktion.
Warum nicht gleich 100 Teilausführungen, dann kann man auch 100 mal Gebühren kassieren.
Tolle Logik, könnte von der Angie sein. Ernst beiseite. Es ist mir ziemlich egal, wie die Consorsbank den Auftrag ausführt, solange ich nicht dafür zahlen muss. Ich habe einmal, bei der guten alten DAB, eine Order gehabt , das waren ca. 10 Teilausführungen und nur einmal Gebühren.
[...] Man zahlt maximal für 2 Teilausführung , wenn ich mich richtig erinnere [...]
Diese Aussage ist korrekt und gleichzeitig nicht korrekt. Es kommt auf den Handelsplatz an, ob die Grundgebühr ab der 2. Teilausführung entfällt. Findet der Handel z.B. nicht an einer deutschen Börse statt, zahlt man, wenn ich mich richtig erinnere, bei jeder Teilausführung die Grundgebühr.
mich wundert es etwas, dass das Thema relativ wenig Beachtung bekommt, sowohl hier als auch in den sonstigen Medien oder Finanzapps. Finde meist nur die usprünglichen Meldungen aus Ende Juni Anfang Juli wo es losging. Kennt jemand den aktuellen Stand? Aktien wie Nestle und Roche gehören trotz der Quellensteuerumstände für mich zu den interessantesten der Welt und viele Schweizer Aktien stehen einfach für AAA-Qualität, die ich gerne weiter ausbauen würde, besonders die beiden genannten per Sparplan, mich ärgert daher die Nichtausführung der Sparpläne durch den Streit wirklich sehr
Hallo in die Runde,
auch ich bin der Meinung das Aktien wie Nestle etc. in jedes (defensive) Depot gehört.
Was spricht denn gegen den Handel jetzt nur noch über den Handelsplatz Lang & Schwarz?
Hat das Auswirkungen auf den Kurs (Hoher Spread) als Alleinhandelspartner in der EU?
Und gibt es auch Auswirkungen auf die künftige Dividendenauszahlung der zuvor gekauften Anteile über deutsche Börsen wie Tradegate etc.)?
Vielen dank