Bei einem Emittenten steht im Basisprospekt für Zertifikate:
[...] Risiken aufgrund der Ausübungsart der Optionsscheine
Die Ausübung von Optionsscheinen unter diesem Basisprospekt kann entweder in Form der europäischen oder der amerikanischen Ausübung erfolgen.
Bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübung kommt eine Ausübung während der Laufzeit nicht in Betracht. Optionsscheine mit europäischer Ausübung werden grundsätzlich am Ende der Laufzeit automatisch ausgeübt. Folglich ist der für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags maßgebliche Bewertungstag in den Optionsscheinbedingungen festgelegt und eine Ausübung des Optionsrechts durch den Optionsscheininhaber während der Laufzeit der Optionsscheine ist ausgeschlossen.
Bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung kann das Optionsrecht an in den Optionsscheinbedingungen bestimmten Tagen während der Laufzeit der Optionsscheine ausgeübt werden. In diesem Fall erhält der Anleger die Möglichkeit, durch die Wahl eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Ausübungstags den für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags maßgeblichen Bewertungstag und den Tag der Fälligkeit selbst zu wählen. Der Anleger sollte in diesem Zusammenhang beachten, dass die Ausübung der Optionsscheine nach Maßgabe der Optionsscheinbedingungen innerhalb bestimmter Zeiträume oder bei Eintritt bestimmter Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein
kann.
Optionsscheine mit europäischer Ausübungsart werden hingegen grundsätzlich am Endtag automatisch ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag positiv ist. Verzichtet der Anleger bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart während der Ausübungsfrist auf die Ausübung der Optionsscheine und werden die Optionsscheine bei amerikanischer Ausübungsart am Verfalltag nicht automatisch ausgeübt, so wird der Optionsschein mit Ablauf seiner Laufzeit wertlos bzw. annähernd wertlos. Auch in diesem Fall besteht das Risiko des vollständigen Verlusts der gezahlten Optionsprämie einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Auch dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Emittentin. [...]
Bei vielen OS gibt es einen Barausgleich, aber nicht bei allen, sonst würde das oben genannte Formular nicht benötigt werden. Bei der Börse Frankfurt gibt es einen Artikel zur Ausübungsfrist von Optionsscheinen gefunden, somit sollte das möglich sein.
Wäre auch mein Wissensstand.
Barausgleich ist bei einigen Scheinen auch während der Laufzeit möglich.
Lieferung von Aktien bei normalen Optionsscheinen ist mir nicht bekannt.
Selbst bei Discount-Zertifikaten macht das nicbt jeder Emittent.
@immermalanders schrieb:[...] Bei vielen OS gibt es einen Barausgleich, aber nicht bei allen, sonst würde das oben genannte Formular nicht benötigt werden. Bei der Börse Frankfurt gibt es einen Artikel zur Ausübungsfrist von Optionsscheinen gefunden, somit sollte das möglich sein. [...]
Ich muss mich korrigieren, auch bei einem Barausgleich kann es vorkommen, dass man den Optionsschein selbst ausüben muss, damit man Geld bekommt. Ob der Emittent den OS automatisch ausübt steht im jeweiligen Produktprospekt.
Kann vorkommen, das ein nicht ausgeübter Schein beim Verfall nicht automatisch ausgeübt wird und wertlos verfällt.
Näheres im KLEIN gedruckten.
Bei Ausübung killt man den vorhandenen Zeitwert.