abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ask- und Bid-Size von Wertpapieren bzw Optionsscheinen

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 8
Registriert: 29.03.2022
Hallo zusammen,

zu bspw Optionsscheinen habe ich mal eine Frage, wie man diese wieder verkaufen kann.

Beispiel Szenario:
Ich konnte 100 Optionen kaufen und diese sind im Wert stark gestiegen.
Wenn ich diese nun verkaufen möchte, sehe ich ich an den Marktplätzen aber nur noch geringste Bid-Sizes, so das ich theoretisch nur 5 Optionen wieder verkaufen könnte.
Wie würde das dann funktionieren?
Kauft die der Emittent zurück oder braucht es jemand anderes, der zu einem hohen Wert kauft?

Wie kann ich generell Wertpapiere vollständig verkaufen, wenn die Verkaufsmengen so niedrig sind?

Leider finde ich nur solche Beschreibungen, die einem erklären wie der Verkauf funktioniert, aber nicht bei ungleichen Mengen.

Oder habe ich hier in der Community nicht richtig geguckt?

Vielen Dank für eine Aufklärung.

Freundliche Grüße
0 Likes
13 Antworten 13

Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

@GustavGanz 

Bei einem Emittenten steht im Basisprospekt für Zertifikate:

[...] Risiken aufgrund der Ausübungsart der Optionsscheine
Die Ausübung von Optionsscheinen unter diesem Basisprospekt kann entweder in Form der europäischen oder der amerikanischen Ausübung erfolgen.
Bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübung kommt eine Ausübung während der Laufzeit nicht in Betracht. Optionsscheine mit europäischer Ausübung werden grundsätzlich am Ende der Laufzeit automatisch ausgeübt. Folglich ist der für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags maßgebliche Bewertungstag in den Optionsscheinbedingungen festgelegt und eine Ausübung des Optionsrechts durch den Optionsscheininhaber während der Laufzeit der Optionsscheine ist ausgeschlossen.
Bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung kann das Optionsrecht an in den Optionsscheinbedingungen bestimmten Tagen während der Laufzeit der Optionsscheine ausgeübt werden. In diesem Fall erhält der Anleger die Möglichkeit, durch die Wahl eines in den Optionsscheinbedingungen definierten Ausübungstags den für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags maßgeblichen Bewertungstag und den Tag der Fälligkeit selbst zu wählen. Der Anleger sollte in diesem Zusammenhang beachten, dass die Ausübung der Optionsscheine nach Maßgabe der Optionsscheinbedingungen innerhalb bestimmter Zeiträume oder bei Eintritt bestimmter Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein
kann.
Optionsscheine mit europäischer Ausübungsart werden hingegen grundsätzlich am Endtag automatisch ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag positiv ist. Verzichtet der Anleger bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart während der Ausübungsfrist auf die Ausübung der Optionsscheine und werden die Optionsscheine bei amerikanischer Ausübungsart am Verfalltag nicht automatisch ausgeübt, so wird der Optionsschein mit Ablauf seiner Laufzeit wertlos bzw. annähernd wertlos. Auch in diesem Fall besteht das Risiko des vollständigen Verlusts der gezahlten Optionsprämie einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Auch dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Emittentin. [...]

 


 

Bei vielen OS gibt es einen Barausgleich, aber nicht bei allen, sonst würde das oben genannte Formular nicht benötigt werden. Bei der Börse Frankfurt gibt es einen Artikel zur Ausübungsfrist von Optionsscheinen  gefunden, somit sollte das möglich sein.

 


Routinierter Autor
  • Top Kommentator
  • Community Beobachter
  • Kommentator
Beiträge: 131
Registriert: 03.10.2020

Wäre auch mein Wissensstand.

Barausgleich ist bei einigen Scheinen auch während der Laufzeit möglich.

Lieferung von Aktien bei normalen Optionsscheinen ist mir nicht bekannt.

Selbst bei Discount-Zertifikaten macht das nicbt jeder Emittent.

 

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4637
Registriert: 06.02.2015

@immermalanders  schrieb:

[...] Bei vielen OS gibt es einen Barausgleich, aber nicht bei allen, sonst würde das oben genannte Formular nicht benötigt werden. Bei der Börse Frankfurt gibt es einen Artikel zur Ausübungsfrist von Optionsscheinen  gefunden, somit sollte das möglich sein. [...]

 


Ich muss mich korrigieren, auch bei einem Barausgleich kann es vorkommen, dass man den Optionsschein selbst ausüben muss, damit man Geld bekommt. Ob der Emittent den OS automatisch ausübt steht im jeweiligen Produktprospekt.

 

0 Likes

Routinierter Autor
  • Top Kommentator
  • Community Beobachter
  • Kommentator
Beiträge: 131
Registriert: 03.10.2020

Kann vorkommen, das ein nicht ausgeübter Schein beim Verfall nicht automatisch ausgeübt wird und wertlos verfällt.

Näheres im KLEIN gedruckten.

 

Bei Ausübung killt man den vorhandenen Zeitwert.

 

0 Likes
Antworten