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Abgeltungssteuer

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
Routinierter Autor
Beiträge: 145
Registriert: 26.07.2015

Guten Tag,

seit einiger Zeit wird bei meinen Trading Verkäufen gleich die Abgeltungssteuer abgezogen,

Klar, der Freistellungsbetrag ist überschritten, was eigentlich ja für meine Erträge positiv zu sehen ist.

Meine frage ist: Wenn ich nun einen Titel mit Verlust verkaufe und die Freistellungsgrenze wird dabei wieder unterschritten, wird dann der Differenzbetrag gleich wieder gutgeschrieben?

 

VG didi47

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
Enthusiast
Beiträge: 188
Registriert: 13.02.2016

Hallo @didi47,

 

bei größeren (Verlust-) Beträgen erfolgt die Verlustberechnung und Erstattung sofort nach dem Verkauf (wobei auch hier ca. 2 Tage zwischen Wertstellung und Valuta liegen). Der Erstattungsbetrag wird in der Abrechnung zu dem Trade im Online-Archiv ausgewiesen.

 

Bei kleineren Beträgen quartalsweise (sog. "nachträgliche Verlustberechnung"), oder wenn bei einem weiteren Trade die Grenze überschritten wird. Wo aber diese Grenze zwischen "kleineren" und "größeren" Beträgen genau liegt, kann ich leider nicht sagen (da können vielleicht die CB_Moderatoren helfen.

 

Viele Grüße und schönen Sonntag

JB4711


Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.11.2015
Hallo Didi47,

unterschieden werden muss auch, um welches Trading bzw. welche Papiere es sich handelt. Zertifakte (Knock Outs, Long/Short-Titel usw. - glaube, alles was nicht als Aktie direkt bezeichnet wird) wird beim Verkauf wie Dividendenzahlung behandelt und hat nichts mit dem Aktien-Topf zu tun. D.h. es wird direkt die Steuer abgezogen - aber auch - bei Verlust - gutgeschrieben.

Michael

Moderator
Beiträge: 215
Registriert: 24.02.2015

Hallo @didi47

vielen Dank für Ihre Frage! Ergänzend zu @jb4711 Antwort, möchte ich Ihnen gerne noch folgendes auf den Weg geben:

Als Bank sind wir verpflichtet, die Verlustverrechnung bzw. Verprobung einmal im Jahr vorzunehmen. Die Consorsbank prüft täglich, ob eine Verrechnung Ihrer Verluste mit Gewinnen möglich ist. Hier wird eine Steuererstattung von mindestens 100,00 EUR bzw. eine Topfsaldenumschichtung von mindestens 500,00 EUR vorausgesetzt .

Zum Quartalsende werden sämtliche Verlustverrechnungstöpfe ohne Berücksichtigung einer Bagatellgrenze verrechnet.

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg,

 

Jasmin

Community Moderator

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