Um wieder zum Thema zurück zu kommen.
(Der Finanzminister oder das FA sind sicherlich nicht die richtigen Ansprechpartner.)
Der Fall ist eindeutig im Gesetz über Abgeltungssteuer geregelt.
Die Anwort von Sigrid ist richtig. Ich möchte sie nur noch präzisieren.
Für jedes Depot gilt die FIfo Regelung, die übrigens consors besser als die frühere DAB anwendet.
Wer schon lange Aktien besitzt, der war gut beraten, wenn er vor 2009 neue Depots angelegt hat, um korrekt Alt- und Neubestand zu trennen.
(Das ist keine Steuerumgehung, sondern sinnvolle und rechtlich einwandfreie Steuergestaltung).
Aktien aus Altbesitz unterliegen jetzt und zumindest für die nächste Zeit keiner Abgeltungssteuer.
Neubestand dagegen immer, egal wie lange die Haltedauer.
Die Stücke, erworben als Neubestand, wurden nach der Fifo Methode abgerechnet und richtig mit der Abgeltungssteuer belegt.
Und im Nachhinein kann man sicherlich keine Verkäufe reklamieren.
Ob Daimler Aktien die 1000€ Marke erreichen, steht in den Sternen. Ich habe meine Aktien sicherlich dann schon viel früher verkauft. Daimler Aktien taugen nichts als Daueranlage.