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Abgeltungssteuer - Fifo trotz getrennter Depots?

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Hallo,

 

ich beschäftige mich gerade mit der Erträgnisaufstellung und bin auf einen interessanten Fall gestoßen.

Ich habe vor etlichen Jahren (vor 2009) den Daimler Aktienbestand (154 Stk.) zu Consors übertragen. Ursprünglicher Kaufkurs war damals 70€. Um den Altbestand vor der FiFo Berechnung zu schützen habe ich ein 2. Depot eröffnet. "Leider" waren meine neuen Trades mit der gleichen Aktie erfolgreicher. In dem neuen Depot habe ich 75 Stk. 2011 gekauft und 2016 mit Gewinn verkauft. Für diese Trades muss ich jetzt Abgeltungssteuer bezahlen.

Jetzt notiert die Aktie aber wieder unter den 70€, so dass ich von der Altregel keinen Vorteil hätte. Daher folgende Frage: Erlaubt es das Gesetz, trotz Depotrennung die FiFo Regel zu nutzen. Das heißt, ich würde die 75 Stk. vom Altbestand steuerlich verkaufen (anderes Depot) und die 75 Stk. die 2011 gekauft wurden so belassen.

 

Ich habe leider keinen ähnlichen Fall gefunden, der mir bei der Beantwortung weiterhift.

 

Viele Grüße

Jörn

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Um wieder zum Thema zurück zu kommen.

(Der Finanzminister oder das FA sind sicherlich nicht die richtigen Ansprechpartner.)

 

Der Fall ist eindeutig im Gesetz über Abgeltungssteuer geregelt.

Die Anwort von Sigrid ist richtig. Ich möchte sie nur noch präzisieren.

 

Für jedes Depot gilt die FIfo Regelung, die übrigens consors besser als die frühere DAB anwendet.

Wer schon lange Aktien besitzt, der war gut beraten, wenn er vor 2009 neue Depots angelegt hat, um korrekt Alt- und Neubestand zu trennen.

(Das ist keine Steuerumgehung, sondern sinnvolle und rechtlich einwandfreie Steuergestaltung).

 

Aktien aus Altbesitz unterliegen jetzt und zumindest für die nächste Zeit keiner Abgeltungssteuer.

Neubestand dagegen immer, egal wie lange die Haltedauer.

Die Stücke, erworben als Neubestand, wurden nach der Fifo Methode abgerechnet und richtig mit der Abgeltungssteuer belegt.

Und im Nachhinein kann man sicherlich keine Verkäufe reklamieren.

 

Ob Daimler Aktien die 1000€ Marke erreichen, steht in den Sternen. Ich habe  meine Aktien sicherlich dann schon viel früher verkauft.  Daimler Aktien taugen nichts als Daueranlage.

 

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@DerBietigheimer

Du meinst die Anlage mehrerer Depots um Wertpapierbestände trennen und selbst entscheiden zu können, welche man verkaufen will und welche nicht? Das hat mit Steuerumgehung nichts zu tun.

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@DerBietigheimer

Das Problem ist der Gleichheitsgrundsatz und die Haftbarkeit von Beamten. Es spielt keine Rolle ob man eine einfache Anfrage oder komplexe Zusammenhänge erklärt bekommen möchte. Entweder beantwortet man alles oder garnichts, da ansonsten der nette Bürger eine Klage gegen den Beamten einreicht, wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beantwortet man nun alle Anfragen, kann es sein, dass man eine Falschauskunft gibt, da die Umstände doch nicht so sind, wie sie angegeben wurden. Fazit: Klage auf Schadenersatz, weil der Beamte eine nicht zutreffende Antwort gegeben hat. Aus diesem Grund waren Beamte frühe wesentlich auskunftsfreudiger als heute. Niemand hat Lust ständig von irgend jemanden verklagt zu werden, weil man einfach nur nett sein wollte.

Ob es dazu eine Weisung gibt ist mir allerdings nicht bekannt.

Das IFG-Bund hat damit nichts zu tun, zumal es seid 2006 in Kraft getreten ist.

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