Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit der Erträgnisaufstellung und bin auf einen interessanten Fall gestoßen.
Ich habe vor etlichen Jahren (vor 2009) den Daimler Aktienbestand (154 Stk.) zu Consors übertragen. Ursprünglicher Kaufkurs war damals 70€. Um den Altbestand vor der FiFo Berechnung zu schützen habe ich ein 2. Depot eröffnet. "Leider" waren meine neuen Trades mit der gleichen Aktie erfolgreicher. In dem neuen Depot habe ich 75 Stk. 2011 gekauft und 2016 mit Gewinn verkauft. Für diese Trades muss ich jetzt Abgeltungssteuer bezahlen.
Jetzt notiert die Aktie aber wieder unter den 70€, so dass ich von der Altregel keinen Vorteil hätte. Daher folgende Frage: Erlaubt es das Gesetz, trotz Depotrennung die FiFo Regel zu nutzen. Das heißt, ich würde die 75 Stk. vom Altbestand steuerlich verkaufen (anderes Depot) und die 75 Stk. die 2011 gekauft wurden so belassen.
Ich habe leider keinen ähnlichen Fall gefunden, der mir bei der Beantwortung weiterhift.
Viele Grüße
Jörn
Hallo Jörn,
ich versteh deine Frage nicht. Du hast die 75 neuen Aktien doch schon verkauft, das lässt sich doch jetzt nicht rückgängig machen. Oder hast du noch mehr nachgekauft und immer noch welche auf zwei verschiedenen Depots? Dann kannst du doch einfach von dem Depot verkaufen, wo du die alten Aktien liegen hast. Die Fifo-Regel greift ja nur innerhalb eines Depots.
Hallo,
ja, die 75 Aktien sind schon verkauft.
Die Frage ist, ob die FiFo-Methode eine Standardregel ist oder DIE Berechnungsvorschrift. Kann ich dem Finanzamt in meiner Steuererklärung sagen, dass sie für die Berechnung die Alt-Positionen benutzen sollen? Dann würde ich jetzt keine Abgeltungssteuer zahlen. Natürlich würde ich mich freuen, wenn Daimler in 2 Jahren bei 1000€ steht und ich noch den Altbestand habe, aber danach sieht es aktuell nicht aus 🙂
Das geht nicht. Innerhalb eines Depots ist steuerlich zwingend FiFo anzuwenden. Depotübergreifend geht das nicht. Du hast eindeutig die Aktien aus dem Zweitdepot verkauft. Das lässt sich nicht nachträglich umdeuten.
... und wie du so schön schreibst: "... in 2 Jahren vielleicht bei 1000 ...", dann wieder alles zurückrechnen, weil's dann besser passt ?
(Manchmal wär's schön...:))
Staudamm24
Die Frage ist doch ganz einfach:
Bezieht sich die steuerliche Fifo-Regel auf das einzelne Depot oder auf den Gesamtbestand des Steuerpflichtigen.
Das kann der zustände Beamte bei Ihrem Finanzamt doch ganz einfach telefonisch beantworten. Man braucht deshalb nicht an den Finanzminister schreiben. Beamte sind schliesslich "Diener des Volkes" nicht mehr "Diener des Herrschers".
Wer hat denn was vom Finanzminister gesagt?
Die Regelung ist eindeutig. Fifo gilt für das einzelne Depot. Aus diesem Grund haben viele Anleger zusätzliche Depots angelegt, um z. B. steuerfreie Altbestände von neuen trennen zu können.
Ich habe bei den "Diener des Volkes" soeben angerufen. Sie können mir es nicht sagen, weil Sie keine Rechtsberatung machen dürfen. Daraufhin habe ich auf die einfache Frage verwiesen und das man mir das ja wohl sagen kann, wenn man schon selbst nach den Gesetzen die Steuern berechnet. Ich wurde also einfach an den Steuerberater verwiesen. Warum der das besser wissen sollte, als die auszuführende Behörde...
Das mit der Auskunftsverweigerung durch zuständige Beamte kenne ich. Das war früher nicht so. Allerdings gibt es seit einigen Jahren eine Weisung des BMF keine Auskünfte mehr zu erteilen und auf Steuerberater hinzuweisen.
Das steht aber in keinem Gesetz. Da sollte man das neue Informationsfreiheitsgesetz, IFG-Bund, mal durchsetzen.
Ich bin der Meinung, der BMF hat diese Anweisung gegeben, auf Wunsch der Lobby der Steuerberater, und um noch mehr arbeitslose Betriebs- und Finanzwirte in Arbeit bringen zu können - also reine Beschäftigungspolitik in einer Zeit in der die Finanzindustrie jede Menge Arbeitskräfte frei setzt und kaum Neue einstellt.