Hallo Gemeinde,
ich habe in meinem Einzeldepot über die Jahre Verlustvorträge angesammelt.
Bin aber schon länger verheiratet und werde zusammen veranlagt.
Meine Frage nun:
Wenn ich mein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot übertragen lasse (Aktien mit Verlustvorträgen) - bleiben diese Verlustvorträge in dem neuen Gemeinschaftsdepot erhalten? (werden die allen gemeinsam zugeordnet?)
Kann diese ggf. meine Frau alleine 'aufbrauchen'? (kann ja sein, dass man vorher stirbt?)
Schöne Grüsse U.